Zone DG

Commandant de zone - Zonenkommandant: 

Président du conseil de zone - Vorsitzender des Zonenrates: Claudia Niessen

Delegierte FGÖD zone DG:

Extra Pascal : extra.pascal.firefighterzone6@gmail.com

Brose Jean : jean.brose@slfp-pol-lie.be

Labourdette Eric : firefighter@slfp-g2.eu

FGÖD Eupen : koordination@fgod.eu


Sitzung des Verhandlungsausschusses 02.02.2024

Anpassung des Personalentwicklungsplanes


02/02/2024 Tagesordnung des Basiskonzertierungsausschusses für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz der Hilfeleistungszone DG

1. Genehmigung des Protokolls der vorhengen Sitzung

2 Monatsbenchte uber die IDGS-Aktivitaten seit dem letzten BKAGS Anlagen

3 Aufhstung der Arbeitsunfalle seit dem letzten BKAGS

4 Ankaufspohtik "trois feux verts" Anlagen

5 Aufruf fur 2 neue Vertrauenspersonen IDGS

6 Jahresbericht 2023 des IDGS IDGS

7 Investitionsplan 2024 Arbeitgeber

8 Asbestregister IDGS

9 Tnmesterberichte 3/2023 & 04/2023 des Zonenkommandanten

10 Neubau / Umbau von Kasernen / Stand der Dinge

11 Vergabe emes offenthchen Lieferauftrags hmsichthch Waldbrandeinsatzkleidung

12 Nachverfolgung und Umsetzung der in den vorhengen Ausschusssitzungen gefassten Beschlusse


Fragen FGÖD – BKA HLZ DG vom 02.02.2024

1. Nachverfolgung des Themas der Berechnung der Anerkennungsprämien aus der Gemeindezeit für Feuerwehrleute, die ihre Laufbahn beenden.

Die FGÖD-SLFP hat nach einer Anfrage an die Gemeinde Eupen die nachfolgende Rückmeldung erhalten:

Betreffend die Dankbarkeitsprämie hat die Stadt Eupen seinerzeit eine Versicherung bei SMAP/Ethias abgeschlossen, um unter den Bedingungen der Grundordnung (in der Hauptsache 30 Jahre Dienstalter) diese Prämie auszahlen zu können.

Die Stadt hat in 2015 der Hilfeleistungszone die Beträge überwiesen, die sie dann den Feuerwehrleuten weiterleiten sollte, sobald sie die Bedingungen zum Erhalt erfüllen.

Die Berechnungen wurden aber direkt von der Ethias vorgenommen, weshalb wir keine Details hierzu haben.

Bei der Weiterleitung der Information wurde seitens der Zone DG eine Nachfrage bei Ethias angeboten. Liegt bereits eine Antwort diesbezüglich vor? Wie werden die aus der Gemeindezeit stammenden Anerkennungsprämien für Feuerwehrleute, die ihre Laufbahn beenden, berechnet?

2. Verbeamtung des zivilen Personals der Hilfeleistungszone DG

Die Hilfeleistungszonen sind Mitglieder des Pensionsfonds für provinziale und lokale Behörden. Die Verbeamtung des zivilen Vertragspersonals der Rettungsdienste ist daher allein von der Entscheidung der Zone abhängig.

Welche Haltung nimmt die Zone in Bezug auf eine mögliche Verbeamtung des zivilen Personals ein?

Die FGÖD-SLFP befürwortet nachdrücklich die Umsetzung dieser Maßnahme.

3. Personal 2024

Wie sieht es mit den für 2024 geplanten Neueinstellungen aus?

4. Bau- und Renovierungsprojekte

Wie sieht es aktuell mit den Bau- und Renovierungsprojekten der Wachen der Hilfeleistungszone DG aus?

Existieren bereits Pläne, die durch die Zusammenarbeit mit Ecetia und AT Osborne präsentiert werden können?

Sind alle Standorte für die Neubauten mittlerweile festgelegt worden?


1. Wie steht es mit der Übertragung der Gebäude von den Gemeinden auf die Zone und der Einschätzung dieser Güter?

Die Möglichkeit der Übertragung der Gebäude und unbeweglichen Güter an die Hilfeleistungszone wurde von den Bürgermeistern in Auftrag gegeben.

Aktuell wird eine Schätzung dieser Gebäude und Güter durch ein privates Unternehmen vorbereitet, falls keine Terminvereinbarung mit dem Immobilienerwerbskomitee der Wallonischen Region möglich sein sollte.

Eine langfristige Infrastrukturpolitik wird derzeit von Ecetia kritisch erarbeitet.

2. Welche Kasernen will die Zone also behalten und welche neuen Kasernen werden gebaut?

Neubau: Amel, Burg-Reuland und Lontzen-Eupen

Übertragung und Renovierung: Büllingen, Kelmis und Sankt Vith

4. Wie steht es mit der Einhaltung von Buch III, Titel 1, Grundlegende Anforderungen an Arbeitsplätze des CODEX für alle Posten?

Begehungen mit Ergonomen und Arbeitsmedizinern haben bereits stattgefunden, und ein Budget von 50.000 € für Verbesserungen wird derzeit umgesetzt.

Die Beauftragung der Programmierung der Infrastruktur durch Ecetia spielt in diesem Kontext eine grundlegende Rolle und beinhaltet tiefgreifende Maßnahmen.

Ecetia überprüft die Bedarfsanalyse, die in Zusammenarbeit mit den Arbeitsgruppen aus den Neubaukasernen erstellt wurde, und passt diese an die Kasernen an, die übertragen werden sollen.

Beide Maßnahmen zielen darauf ab, mittels kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen dem Codex. zu entsprechen.

8. Wie steht es mit der Auffrischung der Ausbildung bei Abwesenheit aufgrund höherer Gewalt (z. B.Krankheit oder Absage der Weiterbildung)?

• Laufendes Monitoring der fehlenden Stunden zeigt eine Reduzierung von 107 Personen Ende August auf

68 Personen, Stand 24. Oktober 2023.

• Das Ausbildungsangebot wurde durch den Dienst "Nützliche Ausbildungen" erweitert und umfasst nun Themen wie Chemieschutzträger, Pumpbediener-Ausbildung, Bedienung von Hebefahrzeugen,Straßenabsicherung, Reanimation, Holzfällarbeiten und mehr.

• Zudem wird ein personalisierter Auffrischungsplan mit Befähigungstests für Personal entwickelt, das von höherer Gewalt betroffen ist.

10. Könnten wir eine Erklärung über die derzeitige Situation des Rettungsdienstes erhalten?

• Die Beruflichen haben keine feste Standortzuweisung. Hier gilt, wo ich hingesendet werde, muss ich hin.

• Die Freiwilligen erhalten ein Plan fußend auf ihre angegebene Verfügbarkeit (jemand aus dem Norden erhalt aber kein Dienst in den Süden oder umgekehrt, außer dies ist vom Dienstmitglied gefragt – in dem Fall gilt die gleiche Regel wie für die Beruflichen). Die Dienste in Norden werden "peu-à-peu" unter einer

Leitung gebracht, um Synergie und doppelte Einplanung zu vermeiden.

• Es gibt also keine KM-Pauschale. Hierfür gibt es keinen Grund. Niemand kann gezwungen werden, einen Dienst zu übernehmen. Es fußt auf Freiwilligkeit.


Sehr geehrte Frau Präsidentin,

vor etwas mehr als vier Jahren interessierte sich die FGÖD für die Zone DG und ihre Situation seit der Einsetzung der Hilfeleistungszonen. Die Situation war sowohl in Bezug auf das Personal, als auch auf das Material, die Infrastruktur und die Organisation katastrophal.

Die Situation hat sich verbessert und verbessert sich weiter, aber die Arbeit, die noch zu tun bleibt, ist beträchtlich. Die FGÖD hat zur Kenntnis genommen, dass drei Kasernen gebaut oder renoviert werden sollen, was eine gute Sache und angesichts des Zustands einiger Gebäude ein absoluter Notfall ist.

Die FGÖD erinnert daran, dass die Rettungszone aus einem Netz von Posten besteht, deren Anzahl und Niederlassung auf der Grundlage der Risikoanalyse der Zone festgelegt werden (Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007).

Anschließend muss die personelle Besetzung dieser Kasernen ermittelt werden.

Die FGÖD möchte die im Dokument im Anhang aufgeführten Punkte auf die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses setzen :

1. Wie steht es mit der Übertragung der Gebäuden von den Gemeinden auf die Zone und der Evaluierung dieser Güter?

Die Kasernen und die anderen unbeweglichen Güter einschließlich der durch ihre Bestimmung unbeweglichen Güter, die zum Eigentum der Gemeinde gehören und die zur Unterbringung des Verwaltungs- und Einsatzpersonals der Feuerwehrdienste erforderlich sind, werden den Zonen übertragen oder ihnen […] zur Verfügung gestellt.

Die erwähnten Güter werden samt den mit diesen Gütern einhergehenden Lasten und Verpflichtungen in dem Zustand, in dem sie sich befinden, übertragen.

Bei dieser Schätzung werden insbesondere die Fläche, der Standort, das Alter und der Zustand jedes unbeweglichen Gutes berücksichtigt. Zudem werden bei der Schätzung die Zuschüsse und Beiträge der verschiedenen Behörden zum Wert jedes unbeweglichen Gutes berücksichtigt. (Artikel 215-216 des Gesetzes vom 15. Mai 2007)

2. Welche Kasernen will die Zone also behalten und welche neuen Kasernen werden gebaut?

3. Wie steht es mit der Einhaltung von Buch III, Titel 1, Grundlegende Anforderungen an Arbeitsplätze des CODEX für alle Posten?

Die SLFP fordert einen Fünfjahresplan für die Arbeiten, die in den verschiedenen Posten der Zone durchgeführt werden sollen.

4. Wie hoch ist die vom Rat auf der Grundlage der Risikoanalyse festgelegte Reaktionszeit für einen bestimmten Auftrag in einem bestimmten Gebiet und wie hoch ist der Prozentsatz der angemessenen Reaktionen innerhalb dieser Zeit? (Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms der Hilfeleistungszonen vom 24. April 2014)

5. Welche Mittel sind erforderlich, um die vom Rat festgelegten Ziele und Dienstleistungsniveaus zu erreichen? (Königlicher Erlass zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms der Hilfeleistungszonen vom 24. April 2014)

6. Wie hoch ist der Prozentsatz der Verfügbarkeit am Tag pro Posten?

7. Wie lautet das vom Zonenkommandanten (nach Stellungnahme der technischen Kommission) ausgearbeitete Programm zur Anschaffung von Material, das dem Rat zur Genehmigung vorgelegt wurde?

8. Wie steht es mit der Auffrischung der Ausbildung bei Abwesenheit aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krankheit oder Absage der Weiterbildung)?

Der Bezugszeitraum für Weiterbildungen läuft ab und Mitarbeiter werden bald nicht mehr in der rechtlichen Lage sein, ihre Aufgaben zu erfüllen.

9. Welche Personaleinstellungen sind in der Zone für das Jahr 2024 geplant?

10. Könnten wir eine Erklärung über die derzeitige Situation des Rettungsdienstes erhalten?

In letzter Zeit haben uns viele Fragen zum Ambulanzdienst erreicht. Von der Basis geht eine gewisse Nervosität aus. So gibt es beispielsweise Hinweise darauf, dass Personen, die in der Kaserne in Eupen tätig sind, ihren Dienst in Sankt Vith antreten müssten. Bei dieser Gelegenheit tauchen z. B. Fragen zu einer möglichen Anfahrtsentschädigung auf.

11. Wie werden die aus der Gemeindezeit stammenden Anerkennungsprämien für Feuerwehrleute, die ihre Laufbahn beenden, berechnet? Könnten wir diese Berechnung für jede einzelne Gemeinde mit all ihren Varianten erhalten?

Madame la Présidente,

Il y a un peu plus de 4 ans, le SLFP s'est intéressé à la zone DG et à sa situation depuis la mise en place des zones de secours. La situation était catastrophique aussi bien en matière de personnel, que de matériel, d'infrastructures ou encore d'organisation.

La situation s'est améliorée et s'améliore encore mais le travail qui reste à faire est conséquent. Le SLFP a pris connaissance de la construction ou rénovation de 3 casernes, ce qui est une bonne chose et vu l'état de certains bâtiments, une urgence absolue.

Le SLFP rappelle que la zone de secours est composée d'un réseau de postes dont le nombre et l'implantation sont déterminés en fonction de l'analyse des risques opérationnelle de la zone (Article 5 de la loi du 15 mai 2007).

Il faudra, ensuite, déterminer l'occupation en personnel de ces casernes.

Le SLFP souhaite inscrire à l'ordre du jour du comité compétent les points suivants.

1. Quid du transfert des bâtiments des communes vers la zone et de l'évaluation de ces biens ?

Documentation : Les casernes ainsi que les autres biens immeubles, y compris les biens immeubles par destination, qui sont la propriété de la commune, nécessaires pour l'accueil du personnel administratif, et opérationnel des services d'incendie sont transférés à la zone ou mis à sa disposition.

Ils sont transférés dans l'état où ils se trouvent, en ce compris les charges et les obligations inhérentes à ces biens.

Lors de l'estimation de ces biens, il sera notamment tenu compte de la superficie, de l'emplacement, de l'âge et de l'état de chaque bien immeuble. Il sera également tenu compte lors de l'estimation des subsides et des contributions faites par les diverses autorités dans la valeur de chaque bien immeuble (Article 215, 216 et 217 de la loi du 15 mai 2007).

2. Quelles sont donc les casernes que la zone compte garder et quelles nouvelles casernes seront construites ?

3. Quid du respect du Livre III, titre 1er, exigences de base relatives aux lieux de travail du CODEX pour l'ensemble des postes ?

Le SLFP demande un planning sur 5 ans des travaux qui seront effectués dans les différents postes de la zone.

4. Quel est le délai d'intervention, fixé par le Conseil sur base de l'analyse des risques, pour une mission donnée sur un territoire donné et le pourcentage de réponse adéquate dans ce délai ? (Article 1er de l'arrêté royal du 24 avril 2014 déterminant le contenu minimal et la structure du programme pluriannuel de politique générale des zones de secours)

5. Quels sont les moyens nécessaires pour atteindre les objectifs fixés et les niveaux de service arrêtés par le conseil ? (Article 1er de l'arrêté royal du 24 avril 2014 déterminant le contenu minimal et la structure du programme pluriannuel de politique générale des zones de secours)

6. Quel est le pourcentage de disponibilité en journée par poste ?

7. Quel est le programme d'acquisition du matériel élaboré par le commandant de zone (après avis de la Commission technique) qui a été soumis à l'approbation du Conseil ?

8. Quid de la remise à niveau des formations en cas d'absence pour force majeure (ex : maladie ou annulation de la formation) ? La période de référence des formations continue arrive à échéance et des membres du personnel ne seront bientôt plus à même d'exercer leur fonction.

9. Quels sont les recrutements de personnel prévus par la zone pour l'année 2024 ?

10. Pourrions-nous obtenir des explications sur la situation du service des ambulanciers volontaires ?

De nombreuses questions sur le service d'ambulance nous sont parvenues dernièrement. Une certaine nervosité émane du terrain. Il semblerait, par exemple, que des personnes actives dans la caserne d'Eupen seraient amenées à prendre leur service à Saint-Vith. Des questions sur une indemnité de déplacement éventuelle surgissent par exemple à cette occasion.

11. Quel est le mode de calcul des primes de reconnaissance datant de l'ère communale pour les pompiers achevant leur carrière ? Pourrions-nous obtenir ce calcul commune par commune avec toutes ses variantes ?


Basiskonzertierungsausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz der Hilfeleistungszone DG 27. Oktober 2023

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen behandelt werden:

1. Genehmigung der Protokolle der vorherigen Sitzungen

2. Monatsberichte über die IDGS-Aktivitäten seit dem letzten S

3. Auflistung der Arbeitsunfälle seit dem letzten

4. Ankaufspolitik "trois feux verts"

5. Trimesterbericht 2/2023 des Zonenkommandanten

6. Dienstanweisung Sicherheit Gebäude und Personal Arbeitgeber

7. Globalpräventionsplan 2022-2026 (Aktualisierung) und Jahresaktionsplan 2024

8. Externe Dienste für technische Kontrolle EDTK

9. Neubau von 3 Kasernen / Umbau von 3 Kasernen / Stand der Dinge

10. Schulungsplan 2024

11. Wintervorbereitungen – Themen für Winterübungen – Die Feuerwehr im Winter

12. Empfang neuer Mitarbeiter – Nutzung neuer Arbeitsmittel, Unterweisungen

13. Entwurf der SOP Nr. 16: Einsatzprozedur zur Oberflächenwasserrettung

14. Nachverfolgung und Umsetzung der in den vorherigen Ausschusssitzungen gefassten Beschlüsse.


TAGESORDNUNG Sitzung des Zonenrats 18.10.2023

Punkt 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 23. August 2023

Punkt 2. Mitteilungen

Punkt 3. Erste Haushaltsanpassung für das Jahr 2023

Punkt 4. Festlegung der Gemeindedotationen für das Jahr 2024

Punkt 5. Aufnahme einer Anleihe zur Finanzierung des Investitionsplans 2023

Punkt 6. Dritte Anpassung des Investitionsplans für das Jahr 2023

Punkt 7. Zusammenarbeitsprojekte zwischen den Hilfeleistungszonen der Provinz Lüttich und der Provinz Lüttich 

Punkt 8. Mögliches Zusammenarbeitsprojekt: Konvention mit der Firma Potier für die Feuerwehrschlüsseldepots

Punkt 9. Ausmusterung von alten Umkleideschränken aus der Wache Eupen


Stellungnahme der FGÖD zum vorläufigen Sitzungsprotokoll des Basiskonzertierungsausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz der Hilfeleistungszone DG vom 23. Juni 2023

Punkt 5: Trimesterbericht 1/2023 des Zonenkommandanten

Die FGÖD beabsichtigt, eine Berichtigung der Aussagen im vorläufigen Protokoll zu erreichen. In ihrem ursprünglichen Kommentar hatte die FGÖD betont, dass gemäß den im Trimesterbericht gemachten Aussagen eine zusätzliche Professionalisierung des Personals erforderlich sei. In Reaktion darauf wies der Zonenkommandant darauf hin, dass zwei Stellen im Bereich Rettungsdienst neu ausgeschrieben werden sollten und dass darüber hinaus weitere 24 Stellen im freiwilligen Bereich ausgeschrieben werden sollten.

Die FGÖD möchte jedoch die Angelegenheit weiterverfolgen und anhand einiger Aussagen im Trimesterbericht (siehe unten) feststellen, dass eine weitere Professionalisierung in der Zone erforderlich ist, um bestimmte Aufgaben bewältigen zu können.

"Die Tagesverfügbarkeit bleibt besonders im Norden die Schwachstelle der Hilfeleistungszone DG. Die beruflichen Stellen im Tagesdienst ermöglichen eine gewisse Stabilisierung, aber im Norden sind zusätzliche Maßnahmen erforderlicher. Die Anwerbung zusätzlicher beruflicher Feuerwehrleute im Tagesdienst ist eine Notwendigkeit. Die Alterspyramide und die Neuanwerbungen erlauben es hier nicht das Problem zu lösen." (O. Francis Cloth, Hilfeleistungszone DG Trimesterbericht Januar bis März 2023, Seite 8)

"Trotz aller Bemühungen bleiben weiterhin Akten unbearbeitet, wir befinden uns zum Redaktionszeitpunkt bei 56 offenen nicht bearbeiten Anträgen. Die Anzahl der noch offenen und nicht bearbeiten Akten für das 1. Trimester 2023 beträgt 26,5%. Hier sollten eventuelle Anpassungen im Personalplan in Betracht gezogen werden durch die Verberuflichung eines Brandschutzexperten mit einer entsprechenden PREV-2 Ausbildung." (O. Francis Cloth, Hilfeleistungszone DG Trimesterbericht Januar bis März 2023, Seite 10)

Im Hinblick auf die erforderliche Professionalisierung stellt sich die Frage nach dem Vorgehen. Gibt es bereits konkrete Pläne oder stehen baldige Ausschreibungen an?

Die FGÖD beabsichtigt, die Fortentwicklung des reibungslosen Funktionierens der Zone weiter voranzutreiben. Sie unterstützt daher alle notwendigen Maßnahmen, die gewährleisten, dass das freiwillige und berufliche Personal in der Lage ist, seine Aufgaben erfolgreich zu erfüllen.

Punkt 10: Dienstpläne der Offiziere und Rettungssanitäter

Negative Stellungnahme, die FGÖD fordert die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung.

Anhand der mitgeteilten Dienstpläne kann die FGÖD feststellen, dass Offiziere häufig zwei Wochen am Stück Dienst haben und zusätzlich zu ihren regulären Arbeitsstunden durch das Opt-out über längere Zeiträume hinweg der Hilfeleistungszone zur Verfügung stehen. Die FGÖD möchte betonen, dass die Zustimmung des Arbeitnehmers grundlegend ist, um von Opt-out sprechen zu können. Der Arbeitnehmer kann also niemals gezwungen werden, das Opt-out zu nutzen, um systematisch die zusätzlichen 10 Stunden pro Woche neben den regulären 38 Stunden zu leisten. Die gegenwärtige Anwendung des Opt-out-Systems stellt langfristig keine nachhaltige Lösung dar. Es besteht eine erhebliche Gefahr, dass die aktuellen Mitarbeiter dadurch einem Burnout oder anderen langfristigen Erkrankungen zum Opfer fallen könnten oder sogar die Zone verlassen.

Die FGÖD fordert, dass die geltende Arbeitszeitregelung für berufliche Mitglieder entsprechend dem Gesetz vom 19. April 2014 zur Festlegung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung der Berufsmitglieder eingehalten wird. Gleiches gilt für die Dienstzeitregelung der freiwilligen Mitglieder.

Wir möchten zudem anmerken, dass den Informationen aus den Trimesterberichten zu entnehmen ist, dass seit dem Weggang des ehemaligen Zonenkommandanten ein weiterer freiwilliger Offizier aus dem Süden seinen Austritt beantragt hat. Darüber hinaus besteht seit der Einführung des ersten Personalplans der Hilfeleistungszone DG eine freie Stelle für einen freiwilligen Offizier im Norden, obwohl qualifizierte Personalmitglieder mit den erforderlichen Brevets in diesem Bereich vorhanden sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind also mindestens drei Offiziersstellen unbesetzt, davon eine berufliche und zwei freiwillige Stellen. In Anbetracht dessen stellt sich die legitime Frage: Wäre es nicht angebracht, den Weggang des ehemaligen Zonenkommandanten auszugleichen, indem die Hilfeleistungszone zumindest eine Verberuflichung im Offizierskader vornimmt?

Punkt 11: Operationelle Risiken in den 9 Gemeinden der DG

Negative Stellungnahme, die FGÖD fordert die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung, insbesondere des Königlichen Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte Risikoanalyse:

"Art. 2 - Die Risikoanalyse besteht aus einer Bestandsaufnahme der Risiken und einer Bewertung der Risiken.

Die Bestandsaufnahme der Risiken besteht aus einer vollständigen Auflistung der auf dem Gebiet der Zone wiederkehrenden und punktuellen Risiken.

Die Bewertung der Risiken besteht aus einer objektiven Untersuchung jedes erfassten Risikos, um zu bestimmen, ob die Auswirkungen des eingetretenen Zwischenfalls, der das Risiko verursacht, eine operative Antwort erfordern, und um die erforderlichen Mittel für die angepasste operative Antwort zu bestimmen.

Art. 3 - Die Zone verwendet Statistiken der letzten drei Jahre, um die Beschreibung und die Bestandsaufnahmen, die in den Anlagen 1, 2 und 3 erwähnt sind, zu erstellen.

Wenn keine Statistiken für die letzten drei Jahre verfügbar sind, kann der Referenzzeitraum auf den Zeitraum, für den Statistiken vorliegen, verkürzt werden, bei einem Mindestzeitraum von einem Jahr Risikoanalyse der operationellen Risiken. "

Die FGÖD möchte im Zusammenhang mit dieser Thematik einen Vorschlag zur Vorgehensweise und Handhabung von Dokumentation unterbreiten: Es wäre möglicherweise sinnvoll, allen Ausschussmitgliedern Zugang zu sämtlichen Dokumentationsunterlagen in ihrer aktuellsten Form zu gewähren, auch wenn sie sich noch in Bearbeitung befinden. Dies könnte beispielsweise durch Bereitstellung eines Ordners über Sharepoint erfolgen, auf den die Mitglieder zugreifen können.

Punkt 12: Schema zur Organisation der Einsätze

Negative Stellungnahme, die FGÖD fordert die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung.

Königlicher Erlass vom 25. April 2014 zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel:

"Art. 4 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des Schemas vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken. Das Schema wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung angepasst."

Die FGÖD möchte im Zusammenhang mit dieser Thematik einen Vorschlag zur Vorgehensweise und Handhabung von Dokumentation unterbreiten: Es wäre möglicherweise sinnvoll, allen Ausschussmitgliedern Zugang zu sämtlichen Dokumentationsunterlagen in ihrer aktuellsten Form zu gewähren, auch wenn sie sich noch in Bearbeitung befinden. Dies könnte beispielsweise durch Bereitstellung eines Ordners über Sharepoint erfolgen, auf den die Mitglieder zugreifen können.

Die FGÖD bittet außerdem darum, die verschiedenen Themen, die am Ende der Sitzung erwähnt wurden und für die nächste Versammlung vorgesehen sind, in der folgenden Formulierung festzuhalten:

  • Weiterbildungen:

In Belgien besteht auf föderaler Ebene ein deutlicher Mangel an Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Feuerwehrleute sehen sich daher gezwungen, im Ausland entsprechende Schulungen und Weiterbildungen zu absolvieren, beispielsweise bei Bränden in Tiefgaragen in der Schweiz oder bei Hochwasser in Frankreich.

Angesichts dieser Situation stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll und notwendig wäre, dass die Zone oder der Zonenrat einen Brief an die föderale Ebene verfasst, um auf diese Problematik aufmerksam zu machen. Denn es ist fraglich, ob die aktuelle Lage aus Sicht der Zone als zufriedenstellend betrachtet werden kann.

  • Verfügbares Material:

Beim Vennbrand wurde beispielsweise auf die Unterstützung von Polizeihubschraubern zurückgegriffen. Solche unterstützenden Luftmaßnahmen wären jedoch beispielsweise bei einem möglichen NATO-Gipfel in Brüssel nicht verfügbar gewesen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage der FGÖD: Wäre es nicht an der Zeit, dass die Zonenräte bzw. der Zonenrat der Zone DG Druck auf die föderale Ebene ausübt, um sicherzustellen, dass stets ausreichende materielle Ressourcen für größere Ereignisse oder Katastrophen zur Verfügung stehen?

  • Kommunikation mit der Presse:

Derzeit herrscht eine gewisse Unordnung, da verschiedene Pressekanäle versuchen, durch unkoordiniertes Telefonieren, Mailen usw. Informationen über laufende Einsätze zu erhalten. Dabei stören sie oft den reibungslosen und optimalen Ablauf der Einsätze.

Es stellt sich die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, eine Prozedur einzuführen, um die Kommunikation mit der Presse bezüglich der Einsätze zu regeln. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Einrichtung einer speziellen Inforufnummer für die Presse in der Telefonzentrale, über die sie gezielt den zuständigen Ansprechpartner erreichen können. Dadurch könnte die Kommunikation besser organisiert und gesteuert werden.


Brände im Freien 

A) Wie steht es mit dem Kauf von PSA, die speziell für die Bekämpfung von Waldbränden entwickelt wurde, und wie steht es mit der begründeten Stellungnahme des zuständigen Ausschusses? 

Ein Muster der Kleiderstücke wurde durch den GVB vorgeführt, diese sind für Vegetationsbrände getestet und entsprechen der Norm. Es muss ein Anschaffungsglobalplan erstellt werden, aber die Anschaffung wird aufgrund der hohen entstehenden Kosten nicht auf einmal erfolgen können. 

Der Zonenkommandant denkt, dass die Anschaffung noch Ende dieses Jahres, spätestens Anfang nächstes Jahr, erfolgen wird. Das hängt vom Preisangebot und vom verbleibenden Budget ab. Der Kauf wird von den Vertretern der Gewerkschaften befürwortet, da es eine Anfrage der Mitarbeiter gegeben hat, leichtere Kleider bei einem Waldbrand tragen zu dürfen. 

B) Wie steht es mit der Vorstellung der feuerfesten Unterwäsche (lange feuerfeste und antistatische Unterhose und langärmeliges T-Shirt), die unter der Einsatzkleidung getragen werden muss, an den zuständigen Ausschuss und wie steht es mit der begründeten Stellungnahme des Ausschusses? 

Der Zonenkommandant vermerkt, dass bereits in anderen Zonen solche "feuerfeste Unterwäsche" nicht zufriedenstellend war. Es ist momentan keine Anschaffung vorgesehen. Der GVB führt hinzu, dass in einer Nachbarzone bereits ein Arbeitsunfall mit diesen ereignet hat. 

C) Wie steht es mit dem Kauf von Rucksack-Pumpeimer und wie steht es mit der Stellungnahme des zuständigen Ausschusses? 

Der GVB antwortet, dass diese vorgesehen sind und die Ausstattung eines Waldbrandfahrzeuges bereits bestellt ist. Die Unterlagen wurden dem BKAGS bereits im Vorfeld zugestellt 

D) Wie steht es mit dem Kauf von Tragegestellen und wie steht es mit der begründeten Stellungnahme des zuständigen Ausschusses? 

Der GVB antwortet, dass diese vorgesehen sind und die Ausstattung eines Waldbrandfahrzeuges bereits bestellt ist. Die Unterlagen wurden dem BKAGS bereits im Vorfeld zugestellt. Stand der Dinge Bau von neuen Kasernen für Amel, Burg-Reuland und Eupen/Lontzen Die Vorsitzende erklärt, dass ab 2024 die Zone aktuell plant für einen Teil der Infrastruktur zuständig zu sein. Bei den Projekten für den Bau der Kasernen in Amel und Burg- Reuland haben sich die Gemeinden bereit erklärt, bereits jetzt die Zone als Bauherr anzusehen und mit in die Planung einzubeziehen. INHALT 2 Mit Beschluss des Zonenrates, ist die Zone der Interkommunale ECETIA beigetreten, so dass die Zone auf Dienstleitungen direkt zurückgreifen kann, die im Zusammenhang mit den weiteren Planungen von Neu- und Umbauten stehen. 

ECETIA verfügt über Fachwissen im Bau von Feuerwehrkasernen. Zum Bau der neuen Kasernen in Amel und Burg-Reuland wurde sich bereits ein erstes Mal getroffen. Bevor die Übernahme der Kasernen Kelmis, St.Vith und Büllingen stattfindet, müssen die Immobilien eingeschätzt und auch eventuellen Mängel festgestellt und deren Behebung finanziell geschätzt und bei einem Ankauf berücksichtigt werden. 

Der Vertreter der FGÖD möchte wissen, ob es bereits Eckdaten gibt, wann mit dem ersten Bau begonnen wird und ob nach Oktober 2024 die Neubauten gesichert sind. Die Vorsitzende muss diese Fragen verneinen, die Entscheidung der Projekte obliegt dem Zonenrat, der über 2024 hinaus ggf. mit anderen Personen besetzt sein kann. Dienstpläne der Offiziere und Rettungssanitäter Der Vertreter der FGÖD merkt an, dass Offiziere öfters 2 Wochen an einem Stück Dienst haben. Er betont dass das aktuelle Opt-out-System langfristig keine nachhaltige Lösung darstellt. Es besteht eine erhebliche Gefahr, dass die derzeitigen Mitarbeiter dadurch z.B. einem Burnout oder anderen langfristigen Erkrankungen zum Opfer fallen könnten oder sogar der Zone den Rücken kehren. Der Zonenkommandant erklärt, dass die im Dienst stehenden Offiziere auf Abruf bereit sind und ein Tauschen der Dienstwochen unter Offiziere möglich ist. Anhand der effektiv geleisteten Stunden merkt man, dass sie nicht komplett ausgelastet sind. Vor Ende der Sitzung gab es noch verschiedene Fragen seitens dem Vertreter der FGÖD, die mit dem Zonenrat zu besprechen sind, bis zur nächsten Ausschusssitzung im Oktober. 

A) Mehr Weiterbildungen und Ausbildungen sollen auf Föderalen Ebene stattfinden und nicht überwiegend im Ausland. 

Eine Stellungnahme des Zonenrats, eventuell gemeinsam mit anderen Zonen, über das Angebot an Ausbildungen (auch in deutscher Sprache) soll als Druckmittel auf der föderalen Ebene zugeschickt werden. Der Zonenkommandant antwortet, dass leider nicht alles in Belgien stattfinden kann, wegen der Weitsicht anderer Erfahrungen. 

B) Gibt es eine Möglichkeit , einen Hubschrauber bzw. die nötige materielle Unterstützung schneller zur Verfügung gestellt zu bekommen? Hier ist ebenfalls Druck auf föderaler Ebene und auf dem FÖD Inneres auszuüben. 

C) Einen konkreten Plan bezüglich der Kommunikation zur Presse ist zu erstellen, da die Anfragen und Anrufe für die Mitarbeiter bei einem Einsatz störend sind. Die Vorsitzende meint, dieses Problem könnte man nicht verhindern, und die Presse würde immer versuchen jemanden ans Telefon zu bekommen. Aber man könnte vielleicht mit der Leitstelle der Polizei zusammen arbeiten und für die gesamte Zone DG (für DIR-PC-OPS) etwas Strukturiertes aufbauen, um Pressemitteilungen zu gewissen Zeitpunkten rauszugeben. 

Das Thema Kommunikation bedarf einer gemeinsamen Betrachtung mit Feuerwehr, Polizei und ggf. Gemeinden, im Krisenfall.


Fragen FGÖD – BKAGS HLZ DG vom 23.06.2023

· Schema zur Organisation der Einsätze:

Dieses Schema wurde bereits mehrfach im Ausschuss angesprochen. Wie steht es mit der versprochenen Aktualisierung? Ist dieses entsprechend den Erkenntnissen der Risikoanalyse, dem neuen Personal und Materialneuanschaffungen vervollständigt worden?

· Treffen einmal pro Trimester

Im Basiskonzertierungsausschuss am 14. Februar 2023 wurde seitens des Arbeitgebers der Vorschlag eingebracht, den Basiskonzertierungsausschuss einmal pro Trimester einzuberufen. Könnten die vier Termine für jedes Kalenderjahr im Voraus festgelegt werden?

· Brände im Freien

Der Klimawandel bringt neue Risiken für die Einsatzkräfte in den Hilfeleistungszonen mit sich. Im Jahr 2022 gab es mehrere Brände im Freien (Wälder, Felder, Heide, ...) und unser Land hat 2023 bereits mehrere davon erlebt.

Am 29. Mai brannte es im Venn. 170 Hektar Vegetation waren betroffen.

Am 31. Mai 2023 brach in La Roche-en-Ardenne ein Waldbrand aus. 10 Hektar Wiese und Waldgebiet brannten ab.

Am 1. Juni 2023 brach im Naturschutzgebiet Ruige Heide in Antwerpen ein weiteres Feuer aus. 800 Quadratmeter Natur wurden beschädigt.

Angesichts dieser neuen Risiken müssen den Beamten neue Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Die FGÖD fordert, folgende Themen auf die Tagesordnung des nächsten zuständigen Ausschusses zu setzen:

  • A) Wie steht es mit dem Kauf von PSA, die speziell für die Bekämpfung von Waldbränden entwickelt wurde, und wie steht es mit der begründeten Stellungnahme des zuständigen Ausschusses?

In Frankreich haben die Feuerwehrleute eine für die Bekämpfung von Waldbränden geeignete Kleidung, die viel leichter ist als die für Gebäudebrände verwendete Kleidung.

  • B) Wie steht es mit der Vorstellung der feuerfesten Unterwäsche (lange feuerfeste und antistatische Unterhose und langärmeliges T-Shirt), die unter der Einsatzkleidung getragen werden muss, an den zuständigen Ausschuss und wie steht es mit der begründeten Stellungnahme des Ausschusses?
  • C) Wie steht es mit dem Kauf von Rucksack-Pumpeimer und wie steht es mit der Stellungnahme des zuständigen Ausschusses?
  • D) Wie steht es mit dem Kauf von Tragegestellen und wie steht es mit der begründeten Stellungnahme des zuständigen Ausschusses?

Ein Tragegestell ist eine Ausrüstung, mit der schwere und sperrige Lasten auf dem Rücken transportiert werden können. Sie werden vor allem bei langen Strecken eingesetzt.

Dokumentation:

Am 19. September 2013 hat das belgische Staatsblatt den Königlichen Erlass zur Festlegung der Mindestnormen mit Bezug auf die individuelle Schutzausrüstung und die Zusatzausrüstung, die die Hilfeleistungszonen und die vorläufigen Zonen ihrem Einsatzpersonal zur Verfügung stellen vom 30. August 2013 veröffentlicht. Dieser königliche Erlass wurde seit 2013 nicht mehr geändert, obwohl die Aufgaben der Feuerwehrleute immer vielfältiger geworden sind.

Der Bericht an den König zu diesem Erlass sagt uns, dass die Zone als Arbeitgeber für die Einhaltung des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden von Arbeitnehmern bei der Ausführung ihrer Arbeit sowie seiner Ausführungserlasse verantwortlich ist.

Der oben genannte Erlass veranschaulicht die Mindestanforderungen, die die Zone auf der Grundlage ihrer Risikoanalyse anwendet und gegebenenfalls anpasst.

· Haustiere in der Kaserne

Im Basiskonzertierungsausschuss am 14. Februar 2023 wurde seitens der FGÖD die Frage aufgeworfen, wie mit Hunden innerhalb der Kaserne, insbesondere in den Zimmern des Rettungsdienstes, umgegangen wird. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies zu tatsächlichen Hygieneproblemen führen kann.

Der Zonenkommandant gab damals bekannt, dass die Frage der Haustiere noch nicht in der Arbeitsordnung geregelt wurde. Allerdings wurde deutlich gemacht, dass das Vorhandensein von Haustieren nicht geduldet wird (siehe Protokoll vom 14.02.23).

Es bleibt nun zu klären, wie sich die Situation seitdem entwickelt hat und ob Haustiere immer noch in der Kaserne und insbesondere in den Lebensräume des Rettungsdienstes herumlaufen dürfen.


Stellungnahme der FGÖD zu verschiedenen Punkten des vorläufigen Sitzungsprotokolls vom 14. Februar 2023.

Punkt 8: Resultate der Risikoanalysen der Elektroanlagen der 7 Wachen


Die FGÖD fordert die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung und dass alle festgestellten davon teils schwerwiegende Mängel schnellstens behoben werden. Die FGÖD erinnert daran, dass die Wachen in Zukunft Eigentum der Zone werden sollen.


Punkt 13: 1. Personalplan 2023


Negative Stellungnahme, die FGÖD fordert die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung
Der Königliche Erlass vom 29. Juni 2014 zur Bestimmung der Kriterien zur Festlegung des Personalplans des Einsatzpersonals der Zonen sieht in seinem Artikel 3 vor, dass:


"Die Zone legt den Personalplan des Einsatzpersonals unter Berücksichtigung folgender Kriterien fest:

 
1. das Personal, das erforderlich ist für die Erfüllung der Einsatzaufträge von jeder Wache der Zone aus, unter Berücksichtigung der angemessenen Mittel, die von der Zone auf der Grundlage des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel festgelegt sind.

 
Für das in Absatz 1 erwähnte Kriterium wird insbesondere Folgendes berücksichtigt:

 
a) das im mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramm festgelegte Dienstleistungsniveau für die verschiedenen geografischen Sektoren des Gebiets der Zone,
b) die Organisation der Einsätze der Zone für das Ausschicken der Mittel vom Netzwerk der Wachen aus,
c) ob das Einsatzpersonal in den Wachen im Bereitschaftsdienst / im Bereitschaftsdienst in der Kaserne ist oder nicht,
d) die Einsatzaufträge, die spezifische Mittel erfordern, die in bestimmten Wachen der Zone vorhanden sind,2. für die Berufspersonalmitglieder, ihre tatsächliche Verfügbarkeit für die Erfüllung der Einsatzaufträge unter Berücksichtigung:
a) der geltenden Arbeitszeitregelung,
b) der von der Zone gewährten Urlaubsarten,
c) gegebenenfalls des von der Zone berechneten Multiplikationskoeffizienten, der für die Gewährleistung eines durchgehenden Dienstes notwendig ist,
d) der Modalitäten in Zusammenhang mit den Maßnahmen der Laufbahnbeendigung,
e) der Anzahl Ausbildungsstunden, die für die Laufbahn erforderlich sind und für die Aufrechterhaltung der zur Ausübung der Funktion erforderlichen Fertigkeiten und Qualifikationen verbindlich sind,3. für die freiwilligen Personalmitglieder, ihre tatsächliche Verfügbarkeit für die Erfüllung der Einsatzaufträge unter Berücksichtigung:
a) der Dienstzeitregelung,
b) ihrer Verfügbarkeit während der verschiedenen Tagesabschnitte,
c) der Anzahl Ausbildungsstunden, die für die Laufbahn erforderlich sind und für die Aufrechterhaltung der zur Ausübung der Funktion erforderlichen Fertigkeiten und Qualifikationen verbindlich sind,
4. die Statistiken der Einsätze, einschließlich des zeitgleichen Ausrückens,5. die operative Risikoanalyse der Zone,6. das Personal, das erforderlich ist für die Ausführung der Verwaltungs- und Logistikaufgaben in Sachen Vorausschau, Verhütung, Vorbereitung, Durchführung und Bewertung, wie in Artikel 11 § 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 bestimmt, die nicht vom Verwaltungspersonal ausgeführt werden, einschließlich des Personals, das erforderlich ist für die Erfüllung der Aufträge in Sachen Brand- und Explosionsverhütung, wie in Artikel 176 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 bestimmt,7. gegebenenfalls das Personal, das erforderlich ist für die Erfüllung der Aufträge der zonalen Einsatzleitstelle."Die FGÖD nimmt die verschiedenen Lösungsansätze zur Kenntnis. Die FGÖD zweifelt an der Effizienz der Zusammenlegung der Posten Lontzen und Eupen. Diese hat einen Einfluss auf das festgelegte Dienstleistungsniveau und die Einsatzzeiten werden sich nicht zwangsläufig verbessern. Gleiches gilt bei länger andauernden Einsätzen, eine Zusammenlegung der beiden Posten ist nicht mit der Schaffung neuer Stellen sei es freiwillig oder beruflich gleichzustellen. Die uns vorgelegten Trimesterberichte belegen diese These, dass für den Sektor Nord wie auch für die Wache Burg Reuland nicht genügend Personal im Tagesdienst zur Verfügung stehen, um die schnellstmögliche angemessene Hilfe bereitzustellen.

 
Punkt 13: 1. Personalpolitik:

 
In der Sitzung wie auch im Protokoll wird auf einen Personalentwicklungsplan verwiesen. Dieses Dokument ist nicht vom Gesetzgeber vorgesehen. Der Personalplan sieht die erforderlichen Personalkräfte vor, um die Aufträge der zivilen Sicherheit zu erfüllen.
Es werden eine Vielzahl möglicher Lösungen angeboten, welche von diesen Lösungsansätzen konkret und mit verbindlichem Enddatum umgesetzt werden, ist nicht ersichtlich aus den gemachten Erklärungen.


Die FGÖD nimmt zur Kenntnis, dass Schulungen abgeschlossen werden für Deltas und zwei Offiziere zu zusätzlichen Schulungen eingeschrieben wurden. Diese Schulungsmaßnahmen erhöhen nicht die erforderliche Anzahl Einsatzkräfte.


Wir möchten noch dazu anmerken, dass entsprechend den Informationen aus den Trimesterberichten zu entnehmen ist, dass seit Weggang des ehemaligen Zonenkommandanten, ein weiterer freiwilliger Offizier aus dem Süden seinen Austritt beantragt hat. Es kommt hinzu, dass ein Offizier wegen einem laufenden Disziplinarverfahren keinen Dienst im Norden sicherstellt und seit der Existenz des ersten Personalplanes der Hilfeleistungszone DG die Stelle eines freiwilligen Offiziers im Norden frei ist, trotz dass es ausgebildete Personalmitglieder in diesem Sektor gibt, welche über das erforderliche Brevet verfügen. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt mindestens drei Offiziersstellen nicht belegt, wovon eine berufliche und zwei freiwillige Stellen. Eine ähnliche Situation ist im Rettungsdienst festzustellen, wo von den 12 ausgeschriebenen beruflichen Stellen nicht alle belegt wurden.
Wann wird die Zone diese Stellen für Feuerwehr und Rettungsdienst erneut ausschreiben?
Die FGÖD fordert, dass die geltende Arbeitszeitregelung der beruflichen Mitglieder entsprechend dem Gesetz vom 19. April 2014 zur Festlegung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung der Berufsmitglieder eingehalten wird, gleiches gilt für die Dienstzeitregelung der freiwilligen Mitglieder.

Punkt 13: 2. Dienstpläne der Offiziere - Rettungssanitäter


Negative Stellungnahme, die FGÖD fordert die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung.
Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass es zu Überstunden kommt. Diese Aussage belegt, dass der Personalplan Lücken aufweist und nicht vollständig ist.

 
Die FGÖD fordert die Einhaltung des Artikels 102 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit: "Der Rat legt auf Vorschlag des Zonenkommandanten den Personalplan der Zone fest. Für den Personalplan des Einsatzpersonals berücksichtigt der Rat die vom König festgelegten Kriterien."
Wir bitten um Zustellung des aktuellen Überstundensaldo des beruflichen Personals, gestaffelt nach Offizier, Unteroffizier, Basispersonal und Rettungssanitäter.


Die FGÖD fordert, dass die geltende Arbeitszeitregelung der beruflichen Mitglieder entsprechend dem Gesetz vom 19. April 2014 zur Festlegung bestimmter Aspekte der Arbeitszeitgestaltung der Berufsmitglieder eingehalten wird, gleiches gilt für die Dienstzeitregelung der freiwilligen Mitglieder.
Die FGÖD bittet um Zustellung der Offiziersdienstpläne der gesamten Zone für die Jahre 2020 bis einschließlich 2023 und der Dienstpläne des beruflichen Rettungsdienstpersonal für die in der Sitzung mitgeteilten Periode, d.h. bis September 2023.


Punkt 13: 4. Operationelle Risiken in den neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

 
Negative Stellungnahme, die FGÖD fordert die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung, insbesondere des Königlichen Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte Risikoanalyse


"Art. 2 - Die Risikoanalyse besteht aus einer Bestandsaufnahme der Risiken und einer Bewertung der Risiken.
Die Bestandsaufnahme der Risiken besteht aus einer vollständigen Auflistung der auf dem Gebiet der Zone wiederkehrenden und punktuellen Risiken.
Die Bewertung der Risiken besteht aus einer objektiven Untersuchung jedes erfassten Risikos, um zu bestimmen, ob die Auswirkungen des eingetretenen Zwischenfalls, der das Risiko verursacht, eine operative Antwort erfordern, und um die erforderlichen Mittel für die angepasste operative Antwort zu bestimmen.
Art. 3 - Die Zone verwendet Statistiken der letzten drei Jahre, um die Beschreibung und die Bestandsaufnahmen, die in den Anlagen 1, 2 und 3 erwähnt sind, zu erstellen.
Wenn keine Statistiken für die letzten drei Jahre verfügbar sind, kann der Referenzzeitraum auf den Zeitraum, für den Statistiken vorliegen, verkürzt werden, bei einem Mindestzeitraum von einem Jahr Risikoanalyse der operationellen Risiken. "
Die FGÖD bittet um Zustellung einer aktualisierten Risikoanalyse. Die letzte vorgelegte Risikoanalyse datiert aus dem Jahr 2019.

 
Punkt 13: 5. Schema zur Organisation der Einsätze:

 
Negative Stellungnahme, die FGÖD fordert die Einhaltung der geltenden Gesetzgebung.
Königlicher Erlass vom 25. April 2014 zur Festlegung des Mindestinhalts und der Struktur des Schemas zur Organisation der Einsätze der Hilfeleistungszonen und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 10. November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel


"Art. 4 - Der Zonenkommandant nimmt alle drei Jahre eine Bewertung des Schemas vor, insbesondere anhand der Einsatzstatistiken. Das Schema wird gegebenenfalls den Ergebnissen der Bewertung angepasst."
Dieses Dokument wurde bereits mehrfach angefragt und es wurden in den Sitzungen immer wieder andere Gründe angegeben, wieso dieses nicht von der Zone überarbeitet wird.

 
Die FGÖD bittet weiterhin um die Zustellung einer aktualisierten Version und verweist auf den wiederkehrenden Tagesordnungspunkt "Nachverfolgung und Umsetzung der in den vorherigen Ausschusssitzungen gefassten Beschlüsse" seit dem 19. Oktober 2021.Zum Ende des Protokolls :
Der Satz "Nur die 1. Woche im Juni geht es nicht für die Gewerkschaftsvertreter." sollte in "Nur die letzte Woche im Juni geht es nicht für die Gewerkschaftsvertreter." geändert werden. Die erste Woche im Juli ist ebenfalls während der Versammlung zur Sprache gekommen, aber da Juli nicht zu den festgehaltenen Monate gehört, spielt es keine Rolle.


Fragen FGÖD - BKAGS HLZ DG vom 14.02.2023

· Personalplan 2023:

Liegen Abweichungen von der Sollstärke in den verschiedenen Kadern (Basis - Mittlerer - Höherer) der sieben Wachen und Zonenleitung vor? Wenn ja, wie ist angedacht Abhilfe zu schaffen?

Wie wurde mit der vakanten Stelle nach Weggang des ehemaligen Zonenkommandanten vorgegangen? Ist die Neueinstellung eines Offiziers vorgesehen?

Wie ist es mit der Tagesverfügbarkeit in den Wachen bestellt? Können die Wachen permanent die schnellste adäquate Hilfe 24/7 gewähren? Welche Maßnahmen sind schon getroffen oder werden noch getroffen?

Wie steht es mit der regelmäßigen Bewertung der Übereinstimmung des Personalplans mit den operativen Erfordernissen durch den Zonenkommandanten?

Wie steht es mit einer Änderung des Personalplans infolge eines möglichen Anstiegs der Einsatzstatistik oder einer Veränderung der Anzahl der Bediensteten, die in den Genuss von Maßnahmen zum Ende der Laufbahn kommen?

Die FGÖD fragt nach der Einsatzstatistik der Zone von 2020 und 2021, der Anzahl der Kündigungen, Pensionierungen und Mobilisierungen von 2020 und 2021 sowie der Anzahl der zwischen 2020 und 2021 vorgenommenen Neueinstellungen.

Dokumentation: Laut dem juristischen Dienst des FÖD Inneres führen Kündigungen, Pensionierungen und Mobilität nicht zu einer Notwendigkeit, den Personalplan zu ändern, sondern zu Einstellungen, Beförderungen, Professionalisierung oder Mobilitätsaufrufen, um die freien Stellen zu besetzen. Andererseits könnte z.B. ein starker Anstieg der Einsatzstatistik dazu führen, dass der Personalplan überarbeitet werden muss. Eine starke Veränderung der Anzahl von Feuerwehrleuten in Maßnahmen zum Ende der beruflichen Laufbahn könnte ebenfalls die gleiche Folge haben.

Es obliegt dem Zonenkommandanten, regelmäßig zu bewerten, ob der Personalplan den operativen Erfordernissen entspricht, und gegebenenfalls eine Änderung des Plans vorzuschlagen. Eine solche Änderung könnte unter anderem vom Zonenkommandanten im Rahmen der Diskussion über den Jahresaktionsplan vorgeschlagen werden.

· Dienstpläne der Offiziere - Rettungssanitäter:

Sind diese ausreichend im Voraus geplant und ausgeglichen? Werden diese zeitnah mitgeteilt und respektiert? Sind die erforderlichen Ruhezeiten zwischen den Diensten eingeplant? Wann und in welchem Ausschuss wurden die Stundenpläne der Rettungssanitäter mit den Gewerkschaften verhandelt?

· Sportaktivitäten:

Welche Maßnahmen werden seitens der Hilfeleistungszone getroffen für die körperliche Tauglichkeit des Personals? Was ist für das berufliche Personal kaderunabhängig (Basis -Mittlerer - Höherer) Feuerwehr oder Rettungsdienst vorgesehen?

· Operationelle Risiken in den neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft:

Konnten neue Risiken identifiziert werden? Wurde die Risikoanalyse nach den Überschwemmungen im Jahr 2021 aktualisiert? Welche Erkenntnisse wurden gemacht? Wir bitten um Zustellung der letzten Version.

· Schema zur Organisation der Einsätze:

Dieses Schema wurde bereits mehrfach im Ausschuss angesprochen. Wie steht es mit der versprochenen Aktualisierung nach Ernennung eines neuen Zonenkommandanten? Ist dieses entsprechend den Erkenntnissen der Risikoanalyse, dem neuen Personal und Materialneuanschaffungen vervollständigt worden?


Werte Mitglieder des Konzertierungsausschuss,

hiermit informiere ich Sie, dass am 14. Februar 2023, in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr die Sitzung des Basiskonzertierungsausschuss Gesund und Sicherheit der Hilfeleistungszone DG stattfindet.

Die Tagesordnungspunkte und Dokumentation werden Ihnen in separater Mail zugestellt.


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

anbei übersende ich Ihnen die Fragen der FGÖD zum Thema Hilfeleistungszone DG und möchte somit, laut Gewerkschaftsstatut und innere Ordnung der Ausschüsse, eine Versammlung des Basiskonzertierungsausschusses der Hilfeleistungszone DG und des Basiskonzertierungsausschusses für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz der Hilfeleistungszone DG innerhalb der nächsten 30 Tagen einberufen.

Vorab wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende und verbleibe

Konzertierung der HLZ DG : Punkte FGÖD

Risikoanalyse

Im Jahr 2018 koordinierte das Nationale Krisenzentrum (NCCN) für Belgien eine umfangreiche Risikoanalyse für den Zeitraum 2018-2023. Diese Risikoanalyse hatte wahrscheinliche Flussüberschwemmungen mit hohen Auswirkungen sowie sehr wahrscheinliche Regenüberschwemmungen mit geringen Auswirkungen festgestellt. Die Kombination aus beidem kostete Belgien im Jahr 2021 29 Menschenleben sowie Millionen Euro an unnötigen Kosten, da nach der Analyse leider keine Präventivmaßnahmen ergriffen worden waren.

Diese Risikoanalyse hatte auch auf Hitzewellen (Wahrscheinlichkeit 5/5) und lang anhaltende Dürreperioden (Wahrscheinlichkeit 4/5) mit entsprechenden Umweltauswirkungen hingewiesen. Waldbrände fallen unter diese bedeutende Auswirkung.

  • Bei der Sitzung am 26. Januar 2022 war uns ein Risikomanagementplan vorgelegt worden. Hat sich die Aktualisierung der einzelnen Punkte seitdem verändert?
  • Was ist mit der Risikoanalyse des DG Gebiets? Wurde sie aktualisiert?

Waldbrände

Bei einem Waldbrand gehören die Löscharbeiten, die Bergung, der Schutz und die Kontrolle zu den Aufträge und Aufgaben der Hilfeleistungszonen (Königlicher Erlass des 10. Juni 2014 zur Festlegung der Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne).

  • Welche Mittel stehen in der Zone für Waldbrände zur Verfügung?
  • Wo sind sie aufgestellt?
  • Wie sieht der Anschaffungsplan auf der Ebene des Fahrzeugparks aus?
  • Wie viele Waldbrände gab es zwischen dem 1. Juli und dem 31. August 2022? Und in den Jahren davor?

Bei Überschwemmungen gehören die Bergung und die Evakuierung per Boot, die dringende Pumparbeiten, die Verteilung und Anbringung von Sandsäcken und anderen Schutzmitteln, die Verteilung von Lebensmitteln (keine Lieferung) und Trinkwasser zu den Aufträge und Aufgaben der Hilfeleistungszonen (Königlicher Erlass des 10. Juni 2014 zur Festlegung der Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne).

  • Welche materiellen Mittel stehen im Falle einer Überschwemmung zur Verfügung?
  • Die Zone DG hat keine Taucher in seinem Personalplan. Ist es geplant, welche hinzuzufügen?
  • Wurde an das Thema Oberflächenrettung gearbeitet bzw. weitergebildet?

Wachposten und Material

In den jährlichen Arbeitsplatzbegehungsberichten des IDGS und des EDGS aus den Vorjahren wird deutlich, dass die Wachposten in der Zone einige Mängel aufweisen.

  • Wie sieht der Mehrjahresplan über 5 Jahre für die Nachrüstung von Wachposten oder den Bau neuer Wachposten aus?
  • Wenn neue Wachposten in Betracht gezogen werden, welche wäre die Lage dieser möglichen zukünftigen Gebäuden?
  • Wie sieht es mit der geschlechtsspezifischen Raumgestaltung in den Wachposten aus?
  • Wie lauten die Statistiken für die Interventionen Posten für Posten im Jahr 2021? Wie sehen die gelb/rote Interventionsstatistiken aus?
  • Sind die fehlenden Asbestregister inzwischen bei der Zone DG eingetroffen?
  • Bei der letzten Sitzung war von Wasserspendern für die Posten die Rede gewesen. Was ist daraus geworden?
  • Bei der Sitzung am 19. Oktober 2021 waren die Anschaffung von Rehabilitationsfahrzeugen sowie die Schwarz/Weiß Trennung innerhalb der Wachposten angesprochen worden. Wie ist der Stand der Dinge in Bezug auf diese Punkte?
  • Wie hoch ist die derzeitige und die geplante Menge an Kleidung pro Mitarbeiter?

Schema zur Organisation der Einsätze

  • Bei der Sitzung am 19. Oktober 2021 wurde das Schema zur Organisation der Einsätze der Zone DG vorgestellt. Wurde dieses in der Zwischenzeit aktualisiert und vom Zonenrat genehmigt?

Haushalt

  • Bei früheren Treffen war eine Projektion der Erhöhung des Zonenhaushalts vorgestellt worden. Wie ist die aktuelle Situation?


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

im Rahmen der jährlichen Begehungen der Arbeitsstätten der Hilfeleistungszone DG fordert die FGÖD folgende Dokumente an:

  • die Risikoanalyse der Beleuchtung an Arbeitsplätzen
  • die Risikoanalyse der Luftqualität in den Innenräumen der Arbeitsstätten
  • die Risikoanalyse für jede elektrische Anlage
  • die Risikoanalyse der Brandgefahr
  • die Risikoanalyse und die Maßnahmen zur Vermeidung von technologisch oder klimatisch bedingten thermischen Umgebungen
  • die Risikoanalyse der gefährlichen chemischen Arbeitsstoffe
  • die Risikoanalyse der biologischen Arbeitsstoffe
  • die Risikoanalyse der manuellen Handhabung von Lasten.

Im Voraus bedanken wir uns für die Bereitstellung dieser Dokumente.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Eric Labourdette


Sehr geehrte Mitglieder des BKAGS,

hiermit informiere ich Sie, dass die diesjährigen Begehungen der Arbeitsstätten am 21. und 22. April 2022 stattfinden werden.

Im Anhang finden Sie die komplette Terminplanung.

Treffpunkt am 21.04.2022 in Büllingen um 8.30 Uhr

Treffpunkt am 22.04.2022 in Eupen um 8.30 Uhr


Sehr geehrte Damen und Herrn, wir möchten wir Sie zu unserer nächsten Sitzung des Basiskonzertierungsausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz der Hilfeleistungszone DG einladen. 

Diese findet statt am: Datum: Dienstag, 19. Oktober 2021 Uhrzeit: 14 Uhr bis 16 Uhr 

Versammlungsort: Zonenleitung, Kehrweg 9c - 4700 Eupen Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen behandelt werden: 

1. Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung 

2. Monatsbericht über die IDGS-Aktivitäten seit dem letzten BKAGS  

3. Auflistung der Arbeitsunfälle seit dem letzten BKAGS 

4. Ankaufspolitik "trois feux verts": Anlage P 

4 Tagesordnungspunkte entsprechend dem Datum Ihrer Einreichung, insofern nicht anders einstimmig beschlossen wird bei Sitzungsbeginn: 

5. Arbeitsplatzbegehungen Sektor Nord und Gesamtübersicht der Zone DG Arbeitgeber 

6. Zusammensetzung und Funktionsweise des internen für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz Arbeitgeber 

7. Individuelle Schutzausrüstungen Arbeitgeber 

8. Flutkatastrophe SLFP - VSOA - FGÖD 

9. Sicherheit während der Einsätze SLFP - VSOA - FGÖD 

10. Hygiene vor, während und nach dem Einsatz SLFP - VSOA - FGÖD 

1. Atemschutz SLFP - VSOA - FGÖD 

12. Investitionsplan 2022 SLFP - VSOA - FGÖD

 13. Trimesterbericht des Zonenkommandanten SLFP - VSOA - FGÖD 

14. Aus- und Weiterbildung der Zone DG SLFP - VSOA - FGÖD 

15. Gebäude - Wachposten der Zone DG SLFP - VSOA - FGÖD 

16. Dienstleistungsniveau und Abdeckungsgrad der HLZ DG SLFP - VSOA - FGÖD 

17. Rettungsdienst der Zone DG SLFP - VSOA - FGÖD 

18. Nachverfolgung der offenen Punkte vorheriger Sitzungen SLFP - VSOA - FGÖD 

19. Globalplan 2022-2026 Arbeitgeber  

20. Jahresprogramm 2022 Arbeitgeber


Konzertierung der HLZ DG : Punkte FGÖD 19/10/2021

Nach der Flutkatastrophe:

Im Falle von Überschwemmungen sind die Rettung und Evakuierung mit Booten, das dringende Auspumpen, die Verteilung und das Anbringen von Sandsäcken und anderen Schutzvorrichtungen sowie die Verteilung von Lebensmitteln (ohne Vorräte) und Trinkwasser Aufgaben der Hilfeleistungszonen (10. Juni 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne).

  • Wie viele Rettungsboote stehen der HLZ DG zur Verfügung?

Bei Überschwemmungen in Städten landet eine beeindruckende Menge an Abfall im Wasser. Während der Überschwemmungen im Juli kippte ein Feuerwehrboot, das Evakuierungen durchführte, vermutlich aufgrund einer Blockierung des Bootspropellers um.

Aus diesem Grund wird die Turbine auf Beibooten oder Rettungsbooten eingesetzt. Die Vorteile des Wasserstrahlantriebs liegen in der höheren Geschwindigkeit, der schnelleren Beschleunigung und der Navigation in flachem Wasser (keine Gefahr der Beschädigung des Propellers). Es gibt Boote dieses Typs für bis zu 7 Personen.

  • Wie viele Taucher stehen auf dem Stellenplan der HLZ DG?

Sicherheit während Einsätze:

  • Welche Maßnahmen trifft die HLZ DG, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten?

Zur Erinnerung: Im Schema zur Organisation der Einsätze sollten alle Maßnahmen beschrieben werden, die die HLZ DG zur Gewährleistung der Sicherheit des Personals bei Einsätzen ergreift.

  • Welche Maßnahmen gibt es in der Zone, um die logistische Unterstützung des Personals zu gewährleisten?

Das Schema zur Organisation der Einsätze gibt Aufschluss darüber, wie die logistische Unterstützung geleistet werden soll.

Hygiene vor, während und nach dem Einsatz:

Die akute Toxizität der Brandgase und die Möglichkeiten, sich vor ihnen zu schützen, stehen nicht mehr in Frage.

  • Wie sieht das Hygieneverfahren nach dem Einsatz in der HLZ DG aus?
  • Wann und wie haben die Agenten der Zone DG die Anweisungen zu diesem Verfahren befolgt?
  • Wie sieht die schwarz/weiß Trennung in der Zone DG aus?
  • In welchen Feuerwachen befinden sich die Wäschereien in der Zone DG?
  • Gibt es in der HLZ DG ozonerzeugende Trockenschränke?

Zur Information: Diese Schränke ermöglichen die Trocknung von Feuerwehrhelmen, die Beseitigung von Gerüchen aus Schuhen, die Desinfektion und Trocknung von Taucherausrüstungen, die Desinfektion von Sanitäts- und technischer Kleidung, die Trocknung von Feuerwehrhandschuhen, die Trocknung und Dekontamination von leicht kontaminierten Teilen der individuellen Feuerwehrbasisausrüstung, die Trocknung der Innenschicht der individuellen Feuerwehrbasisausrüstung, die Trocknung von CBRN-Unterwäsche, die Trocknung von technischer Kleidung, die Beseitigung von Körpergerüchen aus diesen verschiedenen Ausrüstungsgegenständen.

Die Anschaffung dieser Trockenschränke wird einen großen Vorteil für die Verwaltung der schwarz/weiß Trennung bringen.

Atemschutz

Manchmal stößt die Anzahl der verfügbaren Pressluftatmer bei Einsätzen an ihre Grenzen. Die Wartungsteams der Atemschutzwerkstätten müssen sofort eingreifen, um eine erste Reinigung vorzunehmen und die Fahrzeuge zu bestücken.

  • Ist die Anzahl der Pressluftatmer auf den Posten der Zone DG ausreichend?
  • Wie sieht der Wartungsplan für die Pressluftatmer aus?
  • Werden die Wartungsanweisungen des Herstellers befolgt?
  • Plant die Zone DG die Anschaffung von REHAB Fahrzeugen?
  • Gibt es einen Weiterbildungsplan für die Atemschutzgerätewartung?

Investitionsplan 2022

  • Wie sieht der Investitionsplan 2022 auf Basis des Mehrjahresplanes 2020-2024 aus?
  • Welche konkrete Anschaffungen werden durchgeführt?

Trimesterbericht des Zonenkommandanten

  • Dieser Bericht wurde den Gewerkschaftsorganisationen in der Sitzung des 1. Juni 2021 versprochen sobald dieser durch den Zonenkollegium/-rat validiert worden ist. Könnten wir den Bericht des 2. Trimesters erhalten?

Aus- und Weiterbildungsplan der Zone DG

  • Wie sieht der Aus- und Weiterbildungsplan der Zone DG für das Jahr 2022 aus?

Gebäude - Wachposten der Zone DG

  • Welche Gebäude sind bereits im Besitz der Hilfeleistungszone?

Angesichts des Zustands einiger Posten fordert die FGÖD das Programm für die Renovierung oder den Neubau der Wachen, die Buch III, Titel 1 des CODEX entsprechen müssen (Basisanforderungen an den Arbeitsplatz).

  • Gibt es einen Asbestregister pro Gebäude in der HLZ DG?
  • Wie sieht der Verwaltungsplan des Asbests aus?

Dienstleistungsniveau und Abdeckungsgrad der HLZ DG

  • Wie stellt die Zone sicher, dass der Dienstleistungsgrad in Zukunft erhalten bleibt (34 operationelle Einsatzkräfte 24/24h pro Sektor)?
  • Gibt es kurz-, mittel- und langfristig einen Rekrutierungsplan?

Rettungsdienst der Zone DG

  • Welche Zukunft schwebt dem Rettungsdienst der HLZ DG vor?

Nachverfolgung der noch offenen Punkte der vorherigen Sitzungen

  • Wie sieht das Inventar der individuellen Schutzausrüstungen aus?
  • Wie sieht die Zusammensetzung des IDGS aus?
  • Wie sehen die technischen und finanziellen Mitteln für den IDGS aus?

Punkte FGÖD: BKAGS der HLZ DG Nach der Flutkatastrophe:


Im Falle von Überschwemmungen sind die Rettung und Evakuierung mit Booten, das dringende Auspumpen, die Verteilung und das Anbringen von Sandsäcken und anderen Schutzvorrichtungen sowie die Verteilung von Lebensmitteln (ohne Vorräte) und Trinkwasser Aufgaben der Hilfeleistungszonen (10. Juni 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Aufträge und Aufgaben in Sachen zivile Sicherheit, die von den Hilfeleistungszonen und den Einsatzeinheiten des Zivilschutzes ausgeführt werden, und zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Februar 2006 über die Noteinsatzpläne).

1. Wie viele Rettungsboote stehen der HLZ DG zur Verfügung?


Bei Überschwemmungen in Städten landet eine beeindruckende Menge an Abfall im Wasser. Während der Überschwemmungen im Juli kippte ein Feuerwehrboot, das Evakuierungen durchführte, vermutlich aufgrund einer Blockierung des Bootspropellers um.

Aus diesem Grund wird die Turbine auf Beibooten oder Rettungsbooten eingesetzt. Die Vorteile des Wasserstrahlantriebs liegen in der höheren Geschwindigkeit, der schnelleren Beschleunigung und der Navigation in flachem Wasser (keine Gefahr der Beschädigung des Propellers). Es gibt Boote dieses Typs für bis zu 7 Personen. 2. Wie viele Taucher stehen auf dem Stellenplan der HLZ DG?

Sicherheit während Einsätze:


3. Welche Maßnahmen trifft die HLZ DG, um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten? Zur Erinnerung: Im Schema zur Organisation der Einsätze sollten alle Maßnahmen beschrieben werden, die die HLZ DG zur Gewährleistung der Sicherheit des Personals bei Einsätzen ergreift. 4. Welche Maßnahmen gibt es in der Zone, um die logistische Unterstützung des Personals zu gewährleisten? Das Schema zur Organisation der Einsätze gibt Aufschluss darüber, wie die logistische Unterstützung geleistet werden soll.

Hygiene vor, während und nach dem Einsatz:


Die akute Toxizität der Brandgase und die Möglichkeiten, sich vor ihnen zu schützen, stehen nicht mehr in Frage.

5. Wie sieht das Hygieneverfahren nach dem Einsatz in der HLZ DG aus?

6. Wann und wie haben die Agenten der Zone DG die Anweisungen zu diesem Verfahren befolgt?

7. Wie sieht die dreckig/sauber Kette in der Zone DG aus?

8. In welchen Feuerwachen befinden sich die Wäschereien in der Zone DG?

9. Gibt es in der HLZ DG ozonerzeugende Trockenschränke?

Zur Information: Diese Schränke ermöglichen die Trocknung von Feuerwehrhelmen, die Beseitigung von Gerüchen aus Schuhen, die Desinfektion und Trocknung von Taucherausrüstungen, die Desinfektion von Sanitäts- und technischer Kleidung, die Trocknung von Feuerwehrhandschuhen, die Trocknung und Dekontamination von leicht kontaminierten Teilen der individuellen Feuerwehrbasisausrüstung, die Trocknung der Innenschicht der individuellen Feuerwehrbasisausrüstung, die Trocknung von CBRN-Unterwäsche, die Trocknung von technischer Kleidung, die Beseitigung von Körpergerüchen aus diesen verschiedenen Ausrüstungsgegenständen.
Die Anschaffung dieser Trockenschränke wird einen großen Vorteil für die Verwaltung der dreckig/sauber Kette bringen.

Points SLFP pour le CPPT de la zone DG Suite aux inondations :

En cas d'inondations, les missions de sauvetage et d'évacuation par bateau, de pompages urgents, de distribution et placement de sac de sable et autres moyens de protection et la distribution de vivres (sans fourniture) et d'eau potable sont des missions et tâches des zones de secours (Arrêté royal du 10 juin déterminant les missions et les tâches de sécurité civile exécutées par les zones de secours et par les unités opérationnelles de la protection civile et modifiant l'arrêté royal du 16 février 2006 relatif aux plans d'urgence et d'intervention)

  1. De combien de bateaux de sauvetages disposent la zone DG ?Lors d'inondations dans des villes, une quantité impressionnante de déchets se retrouve dans l'eau. Lors des inondations du mois de juillet, un bateau de pompier qui effectuait des évacuations s'est retourné vraisemblablement à cause du blocage de l'hélice du bateau.Voilà pourquoi la turbine est utilisée sur les annexes ou engin de secours. Les avantages de la propulsion hydrojet sont lavitesse plus élevée, une accélération plus rapide et une navigation en eau peu profonde (pas de risque d'abimer l'hélice). Il existe des bateaux de ce type pour un nombre maximum de 7 personnes.
  2.  Combien de plongeurs figurent au plan du personnel de la zone DG ?Sécurité en intervention :
  3.  Quels sont les mesures prises par la zone pour assurer la sécurité en intervention des agents ?Pour rappel, le schéma d'organisation opérationnelle doit décrire toutes les mesures qui sont mises en place par la zone pour assurer la sécurité du personnel durant les interventions.
  4.  Quels sont les mesures mises en place par la zone pour assurer le soutien logistique pour le personnel ?Le schéma d'organisation opérationnelle détaille les modalités d'exécution du soutien logistique.
  5. Hygiène avant, pendant et après l'intervention :
  6. La toxicité aiguë des fumées d'incendie ainsi que les moyens pour s'en protéger ne sont plus à démontrer.5. Quelle est la procédure d'hygiène après intervention mise en place par la zone ?
  7.  Quand et comment les agents de la zone ont-ils suivi l'instruction relative à cette procédure ?
  8.  Quelle est la filière sale/propre mise en place par la zone ?
  9.  Dans quels postes se trouvent les laveries de la zone DG ?
  10.  Existe-t-il des armoires séchantes à génération d'ozone dans la zone ?Pour information, ces armoires permettent le séchage des casques d'incendie, l'éliminations des odeurs des chaussants, la désinfection et le séchage des tenues des plongeurs, la désinfection des vêtements d'ambulancier et vêtements techniques, le séchage des gants feu, le séchage et la décontamination des composants de la TIB feu faiblement contaminés, le séchage de la couche interne des TIB feu, le séchage des sous-vêtements CBRN, le séchage des vêtements techniques, l'élimination des odeurs corporelles de ces différents équipements.
L'acquisition de ces armoires séchantes apporteront un plus indéniable à la gestion de la filière sale/propre.


Les vidéos de la zone DG secteur Nord (Zone Germanophone) dans le cadre de l'action "touche pas à mes 24H00" du 07 juillet 2021 à 15 h30.

Cette manifestation s'inscrit dans le cadre du préavis de grève dans les zones de secours du pays afin de démontrer notre soutien à nos représentants lors de la rencontre avec Mme. la Ministre de l'Intérieur.

Le SLFP remercie les agents de la zone DG pour leur solidarité exemplaire avec les collègues qui sont en actions pour maintenir leur système de shifts.


BKAGS Hilfeleistungszone DG vom 01/06/2021

Stellungnahme SLFP-VSOA-FGÖD

Punkt Nr. 4: Begründete Stellungnahme zur Arbeitsplatzbesichtigung Sektor Süd: Amel, Büllingen, Burg Reuland, St. Vith

SLFP - VSOA - FGÖD :

Le SLFP demande quels sont les bâtiments qui sont déjà propriété de la zone. Vu l'état de certains postes le SLFP demande le programme de rénovation ou de construction de nouveaux postes qui devront être conforme au livre III, titre 1er du CODEX (Exigences de base relatives aux lieux de travail).

SLFP - VSOA - FGÖD:

Die FGÖD fragt, welche Gebäude bereits im Besitz der Hilfeleistungszone sind. Angesichts des Zustands einiger Posten fordert die FGÖD das Programm für die Renovierung oder den Neubau der Wachen, die Buch III, Titel 1 des CODEX entsprechen müssen (Basisanforderungen an den Arbeitsplatz).

Punkt Nr. 5: Begründete Stellungnahme zur Arbeitsbelastung, technische und finanzielle Mittel IDGS.

SLFP - VSOA - FGÖD :

Bien que la législation ne prévoie pas de quota précis, le service interne doit toujours pouvoir accomplir ses missions de manière complète et efficace, ce qui signifie que le nombre de conseillers en prévention ainsi que la durée de leurs prestations et les moyens disponibles doivent être adaptées aux besoins de l'entreprise. Le Comité pour la prévention et la protection au travail doit être associé à ces décisions.

SLFP - VSOA - FGÖD:

Obwohl die Gesetzgebung keine genaue Zahl vorsieht, muss der interne Dienst stets in der Lage sein, seine Aufgaben vollständig und effizient zu erfüllen, was bedeutet, dass sowohl die Anzahl der Gefahrenverhütungsberater als auch die Dauer ihrer Dienste und die zur Verfügung stehenden Mittel an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden müssen. Der Basiskonzertierungsausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz muss in diese Entscheidungen einbezogen werden.

Punkt Nr. 6: Begründete Stellungnahme zur sozialen Ausstattung: CODEX Buch III.- Arbeitsplätze- 1. Absatz- Grundansprüche an die Arbeitsplätze

SLFP - VSOA - FGÖD :

Le SLFP demande le plan de mise en conformité des différents bâtiments de la zone DG. Le SLFP rappelle que l'inspection du Contrôle du bien-être au travail est l'inspection compétente pour veiller au respect de toute la législation relative au bien-être des travailleurs. L'inspection a avant tout un rôle d'information et fournit les conseils nécessaires à l'application des dispositions légales. Elle peut également donner des avertissements, mettre en demeure l'employeur de régulariser la situation dans un délai déterminé si elle constate une infraction et prescrire certaines mesures plus particulières.

Si malgré son intervention, l'infraction à la législation persiste, l'inspection peut dresser un procès-verbal la constatant qui est transmis à l'auditorat du travail.

SLFP - VSOA - FGÖD:

Die FGÖD fragt nach dem Nachrüstungsplan für alle Gebäude der Hilfeleistungszone DG. Die FGÖD erinnert daran, dass die Inspektion der Kontrolle des Wohlbefindens am Arbeitsplatz die zuständige Aufsichtsbehörde ist, um die Einhaltung aller Gesetze in Bezug auf das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Die Aufgabe der Aufsichtsbehörde besteht in erster Linie darin, Informationen und Ratschläge zur Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu geben. Sie kann auch Abmahnungen aussprechen, den Arbeitgeber auffordern, die Situation innerhalb einer bestimmten Frist zu bereinigen, wenn sie einen Verstoß feststellt, und bestimmte Maßnahmen anordnen.



Basiskonzertierungsausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz der Hilfeleistungszone DG einladen.

Diese findet statt am: Datum: Dienstag, 1. Juni 2021

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen behandelt werden:

1. Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung

2. Monatsberichte über die IDGS-Aktivitäten seit dem letzten BKAGS

3. Ankaufspolitik "trois feux verts": Verfahren, 3 Bestellscheinanlagen & 4 Inbetriebnahmeberichte

Tagesordnungspunkte entsprechend dem Datum Ihrer Einreichung, insofern nicht anders einstimmig beschlossen wird bei Sitzungsbeginn:

4. Arbeitsplatzbesichtigung Sektor Süd: Amel, Büllingen, Burg Reuland, St. Vith (IDGS)

5. Arbeitsbelastung IDGS (FGÖD)

6. Technische und finanzielle Mittel IDGS (FGÖD)

7. Soziale Ausstattung Buch III.- Arbeitsplätze- 1. AbsatzGrundansprüche an die Arbeitsplätze (FGÖD)

8. Schema zur Organisation der Einsätze: Logistische Unterstützung Psychologischer Beistand (FGÖD)

9. Nachverfolgung und Umsetzung der in den vorherigen Ausschusssitzungen gefassten Beschlüsse

Basiskonzertierungsausschuss der Hilfeleistungszone DG einladen.

Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen behandelt werden:

  • Genehmigung der Protokolle der Sitzungen vom 07. Januar 2021 und 28. April 2021
  • Organigramm (Arbeitgeber)
  • Anschaffungsplan (FGÖD)
  • Vierteljahresbericht (FGÖD)
  • Bezahlter Urlaub (FGÖD)
  • Formular zum Antrag auf Gewerkschaftsprämie (FGÖD)
  • Karriereendeprämie (FGÖD)
  • Rettungsdienst (FGÖD)
  • Schema zur Organisation der Einsätze, Mehrjahresplan, usw. (FGÖD)


Außergewöhnliche Sitzung vom 28. April 2021

  • Krankenwagen Eupen 2

Die Vorsitzende öffnet um 10 Uhr 30 die kurzfristig einberufene Videokonferenz. Die Tagesordnung beinhaltet einen zu behandelnden Tagesordnungspunkt, welcher den Krankenwagen Eupen 2 betrifft.

Die FGÖD erinnert einleitend an den Inhalt der Berichte des FÖD Inneres und verweist auf den mangelnden politischen Willen, die Zone voranzubringen. Die Vorsitzende betont, dass dieser Appell gehört wurde und verweist auf das bisher erarbeitet und auf die Präsentation, die bei der Konzertierung am 1. Juni 2021 gehalten werden soll, die einen Investitions- und Einstellungsplan für den Zeitraum 2021-2024 beinhalten wird.

Das Hauptthema der Diskussion war der Krankenwagen Eupen 2, und die Vorsitzende weist darauf hin, dass es nie ein Budget für eine "garde sous toit" für diesen Krankenwagen gegeben hat. Die Konventionen mit der föderalen Ebene waren und sind in den letzten Jahren nicht angepasst worden.

Eupen1 ist laut Konvention "sous toit" Eupen 2 macht Bereitschaft. Auf dieser Grundlage wurde im Zonenrat vom Oktober 2020 der Beschluss gefasst, die gesetzlichen Rahmenbedingungen umzusetzen und auch die Bezahlung dementsprechend an zu passen und die Mittel im Haushalt vor zu sehen. Die CSC verweist, dass diese Entscheidung nicht mit den Gewerkschaften konzertiert wurde. Eine Änderung der Arbeitsweise unterliegt der Konzertierung. Die Vorsitzende ist der Ansicht, dass es keine Änderung in der Organisationsstruktur gegeben hat, dass die Konventionen nicht angepasst wurden.

Lediglich die "korrekte" Auszahlung beschlossen wurde. Der im Kollegium im April getroffen Beschluss, bestätig erneut die gültige Organisationstruktur. Die Vorsitzende empfindet es als problematisch, dass sie persönlich im Februar die Feststellung gemacht hat, dass es sich offensichtlich "eingebürgert" hat, dass beide Dienste (Eupen1 und Eupen2) eine "Garde sous toit" zu machen, ohne das hierzu die Struktur vom Zonenrat angepasst wurde oder auch entsprechende Mittel vorgesehen sind.

Deshalb hat das Kollegium im April dies noch einmal deutlich wiederholt und den Zonenkommandanten beauftragt dies um zu setzen. Die Vorsitzende erklärt das gesetzliche Auflagen eingehalten werden, steht dem Dialog mit den Gewerkschaften offen gegenüber. Sie nimmt zur Kenntnis, dass die Sanitäter angeben, es wäre jetzt nicht mehr möglich die Ausrückzeiten von 6 Minuten für den zweiten Wagenein zu halten. Hier wird darum gebeten, dies genauer zu analysieren.

Aus den Diskussionen geht hervor, dass eine größere Klarheit in der Kommunikation in Bezug auf Zahlen, Daten, Berichte, Statistiken usw. unbedingt erforderlich ist, und zwar in alle Richtungen: gegenüber dem Zonenrat, gegenüber den Arbeitnehmern, gegenüber den Gewerkschaften, usw.

Aber auch in der Gesamtheit der Organisation des Rettungsdienstes innerhalb der Zone, da der Posten Eupen nicht losgelöst von den anderen Posten zu sehen ist. Die vorhandene Vereinbarung, welche zwischen der Hilfeleistungszone DG und dem FÖD Volksgesundheit abgeschlossen wurde, soll vom Zonenkommandant nachgereicht werden.

Die Vorsitzende hat den Willen, die Regeln zu respektieren und den Dialog zu suchen. Sie bittet alle, sich bei Fragen an die zuständigen Ansprechpartner zu wenden, den internen Dialog zu suchen, der auch angeboten wurde, bevor der Weg über die Öffentlichkeit in dieser Form gesucht wird. Die Teilnehmer sind sich einig, dass die Zone unter einem allgemeinen Kommunikationsproblem auf der Ebene der Zonenorganisation und dem Dialog untereinander leidet. Es gibt viel zu tun auf der Ebene der Organisation der Zone und für die gesamte Struktur des Rettungsdienstes.


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit übermittle ich Ihnen die verschiedenen Punkte, die die FGÖD-SLFP gerne am 1. Juni 2021 in den zuständigen Ausschüssen konzertieren würde.

Tagesordnungspunkte FGÖD-SLFP - Basiskonzertierungsausschuss HLZ 6

1. Anschaffungsplan

Die FGÖD fragt den Anschaffungsplan der HLZ 6 an.

Das Fehlen einer Anschaffungsplanung führt zum Kauf von Gebrauchtfahrzeugen, zur Reduzierung bestimmter Optionen oder Ausrüstungen in Fahrzeugen und Krankenwagen und sogar zu Fehleinkäufe. Diese Planung ist notwendig und im Rahmen der "3 feux verts" Politik zu führen.

2. Vierteljahresbericht

Die FGÖD wünscht, dass der Vierteljahresbericht den Ausschussmitgliedern am 1. Juni 2021 vorgestellt wird. Laut Artikel 110 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 soll dieser Bericht in regelmäßigen Abständen vorgestellt werden.

3. Bezahlter Urlaub

Ist die Zone nun in dieser Angelegenheit in Ordnung? Sind alle Zahlungsrückstände seit 2015 für die professionelle und freiwillige Mitarbeiter der Zone beglichen worden?

4. Formular zum Antrag auf Gewerkschaftsprämie

Die professionellen Mitarbeiter bekommen ein Formular zum Antrag auf Gewerkschaftsprämie, aber die freiwilligen Mitarbeiter nicht. Wäre es in Zukunft möglich diese Formulare den freiwilligen Mitarbeiter auch zur Verfügung zu stellen?

5. Karriereendeprämie

Diese Prämien sind für neue Mitarbeiter der HLZ (nach 2015) nicht obligatorisch, falls sie nicht verhandelt worden sind. Sie sind aber obligatorisch für Mitarbeiter der Hilfeleistungszone, falls sie in der Gemeinde vor 2015 vorgesehen waren (Art. 46 + Art. 48 §2 K.E. 19. April 2014). Hat die Zone solche Prämien in ihrem Budget vorgesehen?

6. Rettungsdienst

Im Schema zur Organisation der Einsätze (S. 22) ist von einer Umstrukturierung des Rettungsdienstes die Rede. Es laufen Überlegungen, den Rettungsdienst durch die Hilfeleistungszone ganz einzustellen. Da die Zeitangabe im Dokument Februar 2021 ist, fragt die FGÖD welche Alternativen ausgearbeitet worden sind. Wie sieht die Zukunft des Rettungsdienstes aus? Welche Perspektiven werden geboten?

7. Schema zur Organisation der Einsätze, MRJP, usw.

Im Laufe des Monats April 2021 wurden den Mitgliedern des Ausschusses mehrere Dokumente ausgehändigt. Die FGÖD würde gerne mehrere Fragen zu diesen Dokumenten stellen.

Tagesordnungspunkte FGÖD-SLFP - BKAGS HLZ 6

1. Arbeitsbelastung IDGS

Die Arbeitsbelastung des IDGS der HLZ beträgt aktuell 0,40 VZÄ. Ist diese Arbeitszeit ausreichend, um allen Aufgaben eines IDGS nachzukommen?

2. Technische und finanzielle Mittel IDGS

In der offiziellen Beschreibung des IDGS-Postens wird nur das strikte Minimum an technische und finanzielle Mittel für den IDGS vorgesehen. Braucht der IDGS zusätzliche technische und finanzielle Mittel zur ordentlichen Ausführung seiner Arbeit?

3. Soziale Ausstattung

a) Verfügen alle Posten der Hilfeleistungszone über sanitäre Anlagen, insbesondere Umkleideräume, Waschbecken, Duschen und Toiletten? Sind die Umkleideräume, Waschbecken und Duschen in einem oder mehreren, vollständig vom Arbeitsplatz getrennten Räumen untergebracht?

Sind Umkleideräume, Duschen und Toiletten getrennt für Männer und Frauen vorgesehen?

Sind die Umkleideräume mit Schränken ausgestattet, in denen jeder Arbeiter seine Kleidung während der Arbeitszeit einschließen kann?

Hat jeder Arbeiter, der die Umkleide nutzt, einen eigenen Schrank?

b) Gibt es eine Kantine?

c) Gibt es einen Ruheraum?

(Buch III.- Arbeitsplätze- 1. Absatz- Grundansprüche an die Arbeitsplätze)

4. Schema zur Organisation der Einsätze

Das Wohlbefinden und die Sicherheit am Arbeitsplatz werden im Schema zur Organisation der Einsätze unter der Rubrik "Verschiedenes" angeführt. Das Wohlbefinden und die Sicherheit sind keine Nebensachen und sollten dementsprechend nicht in "Verschiedenes" unterkommen.

Hier ein paar Fragen zu dem was im Text geschrieben ist:

- 6.2 Logistische Unterstützung für das Personal: Wie funktioniert tatsächlich die logistische Unterstützung bei Einsätzen? Wer streckt das Geld vor? Wer geht das Essen holen? Welche Vorräte sind im Inventar vorgesehen, damit man etwas kochen kann?

- 6.3 Psychologischer Beistand für das Personal: Welchen Ausbildungsplan gibt es, damit mehr Leute ausgebildet werden können? Gibt es genügend potenzielle Kandidaten?

Tagesordnungspunkte FGÖD-SLFP - Verhandlungsausschuss HLZ 6

1. Arbeitsordnung

Wurde ein Arbeitsordnungsprojekt angefertigt? Die FGÖD würde ein solches Projekt begrüßen und gerne verhandeln.

2. Interne Geschäftsordnung

Wurde der Projekt einer internen Geschäftsordnung bearbeitet? Die FGÖD würde ein solches Projekt begrüßen und gerne verhandeln.



Die FGÖD (Freie Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes) ist eine Organisation, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht. Infolgedessen beschäftigen sich unsere Vertreter immer so individuell wie möglich mit Ihren Bedürfnissen.

Mit der Wahl für die FGÖD entscheiden Sie sich für Vertrauen. Kompetente Personen haben ein offenes Ohr für Sie, und Sie erhalten korrekte Informationen. Die Vertreter des Hilfeleistungszonen-Ausschusses der FGÖD sind ausschließlich Personalmitglieder der Hilfeleistungszonen bzw. der Berufsfeuerwehr SIAMU der Region Brüssel-Hauptstadt, im unteren, mittleren und im oberen Management, freiwillige Mitarbeiter oder Fachkräfte, Verwaltungs- oder technische Angestellte oder auch Rettungssanitäter, die nicht der Feuerwehr angehören.

Die Mitgliedervertreter einer Hilfeleistungszone vertreten die angestellten Mitglieder einer Hilfeleistungszone!

Wir sind in allen Hilfeleistungszonen aktiv und vertreten hier die Interessen aller Personalkategorien, sowohl von Statuts-, als auch von Vertragspersonal, von Fachkräften oder freiwilligen Mitarbeitern, von Verwaltungs- oder technischen Angestellten sowie von Rettungssanitätern, die nicht der Feuerwehr angehören.

Wenn man sich der FGÖD anschließt, erhält man darüber hinaus regelmäßig per E-Mail in Form von Newslettern Informationen über verschiedene Beratungen oder Verhandlungen in Ihrer Zone und anderer Befugnisebenen sowie Kopien von Tagesordnungen verschiedener Ausschüsse und von Schreiben, die wir an Ihre Behörden schicken, usw..

Für die FGÖD zählt Ihre Meinung.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf: firefighter@slfp-g2.eu

Labourdette Eric

SLFP-AFRC

Boulevard Baudouin 20-21

1000 Brüssel


Synthèse de l'entretien du 28 avril 2021 au sein de la zone de secours Liège-6 (Zone DG)

En guise d'introduction, Eric Labourdette rappelle le contenu des rapports du SPF Intérieur et se réfère au manque de volonté politique afin de faire progresser la zone.

La présidente de la zone, Madame Claudia Niessen, souligne que cet appel a été entendu et se réfère à la présentation à venir lors de la concertation du 1er juin 2021 avec notamment un plan d'investissement et de recrutement pour la période couvrant les années 2021-2024.

Le sujet principal de l'entretien étant l'ambulance Eupen 2, le sujet est relancé et la présidente souligne qu'il n'y a jamais eu de budget prévu pour une garde sous toit de cette ambulance. Cette garde sous toit a donc été annulée sur base de la décision du comité de zone datant d'octobre 2020.

Il appert au fil des discussions qu'une plus grande clarté de communication est absolument nécessaire au niveau des chiffres, des données, des rapports, des statistiques, etc. et ce dans toutes les directions : vers le conseil de zone, vers les travailleurs, vers les syndicats, etc.

La présidente a la volonté de respecter les règles et de rechercher le dialogue. Elle invite tout le monde à consulter ses supérieurs en cas de questionnement.

Les participants sont d'accord pour dire que la zone souffre d'un problème de communication générale au niveau de l'organisation de la zone.

Conclusion : il y a un gros travail à fournir au niveau de l'organisation de la zone et pour toute la structure du service de secours.

Zusammenfassung der Sitzung vom 28. April 2021 in der HLZ Lüttich-6 (Zone DG)

Einleitend erinnert Eric Labourdette an den Inhalt der Berichte des FÖD Inneres und verweist auf den mangelnden politischen Willen, die Zone voranzubringen.

Die Präsidentin der Zone, Frau Claudia Niessen, betont, dass dieser Appell gehört wurde und verweist auf die Präsentation, die bei der Konzertierung am 1. Juni 2021 gehalten werden soll, die einen Investitions- und Einstellungsplan für den Zeitraum 2021-2024 beinhalten wird.

Das Hauptthema der Diskussion war der Krankenwagen Eupen 2, und die Präsidentin weist darauf hin, dass es nie ein Budget für eine "garde sous toit" für diesen Krankenwagen gegeben hat. Diese "garde sous toit" wurde somit auf Basis des Beschlusses des Zonenrates vom Oktober 2020 aufgehoben.

Aus den Diskussionen geht hervor, dass eine größere Klarheit in der Kommunikation in Bezug auf Zahlen, Daten, Berichte, Statistiken usw. unbedingt erforderlich ist, und zwar in alle Richtungen: gegenüber dem Zonenrat, gegenüber den Arbeitnehmern, gegenüber den Gewerkschaften, usw.

Die Präsidentin hat den Willen, die Regeln zu respektieren und den Dialog zu suchen. Sie bittet alle, sich bei Fragen an ihre Vorgesetzten zu wenden.

Die Teilnehmer sind sich einig, dass die Zone unter einem allgemeinen Kommunikationsproblem auf der Ebene der Zonenorganisation leidet.

Fazit: Es gibt viel zu tun auf der Ebene der Organisation der Zone und für die gesamte Struktur des Rettungsdienstes.


Gemäß der Vereinbarung der Zone DG mit dem FÖD-Volksgesundheit für die Anzahl der Krankenwagen müssen 2 Dienste in Eupen, 2 in Saint-Vith und 1 in Kelmis von Montag bis Freitag von 18.00 bis 08.00 Uhr und am Wochenende gewährleistet sein. Im Oktober 2020 beschloss die Zone, einen der Krankenwagen in St. Vith ab dem 1. Januar abzumelden, da dieser Krankenwagen nur wenige Einsätze hatte, so dass es nur noch einen Krankenwagen "sous toit" gibt.

Die Zone hat beschlossen, nur einen Krankenwagen in Eupen im Einsatz zu lassen. Diese Entscheidung wurde ohne vorherige Rücksprache und mit sofortiger Wirkung getroffen! Die SLFP hält dies für einen großen Mangel an Respekt gegenüber den Mitarbeitern.

Die Krankenwagendienste, die an der medizinischen Nothilfe teilnehmen, haben mit der Generaldirektion für Gesundheitswesen eine Vereinbarung abgeschlossen. In dieser Konvention verpflichten sich die Dienstleister, zu festgelegten Zeiten erreichbar zu sein.

Den Ambulanzdiensten, die auf einer vom Minister erstellten Liste stehen, wird jährlich ein Zuschuss gewährt. Die Subvention setzt sich zusammen aus einem Höchstbetrag, der vom Minister für einen ständigen Rettungsdienstes gewährt wird, und einem Höchstbetrag, der vom Minister für jeden Dienst gewährt wird, um einen Teil der Tätigkeit des ständigen Rettungsdienstes abzudecken, dessen Bedingungen vom Minister festgelegt werden.

Wird eine ungerechtfertigte Nichtverfügbarkeit festgestellt, wird der Zuschuss entsprechend der Anzahl Tage der Nichtverfügbarkeit angepasst. Unbegründete Nichtverfügbarkeit liegt vor, wenn die Nichtverfügbarkeit nicht auf die Wartung oder Reparatur eines oder mehrerer Krankenwagen des Rettungsdienstes zurückzuführen ist. (6. DEZEMBER 2018. - Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung des Zuschusses gemäß Artikel 3ter des Gesetzes vom 8. Juli 1964 über die medizinische Nothilfe)

Wenn der erste Rettungswagen in Eupen nicht zur Verfügung steht, wie viel Zeit wird dann verloren gehen, bis die Zone rechtzeitig einen zweiten Rettungswagen schicken kann?

Die FGÖD ist entschlossen, ihren Unmut über solche Aktionen zu zeigen!


Sehr geehrte Frau Zonenpräsidentin der HLZ 6, 

mit Entsetzen und großem Erstaunen müssen wir feststellen, dass Sie einseitig und ohne vorheriger Sozialkonzertierung die Arbeitsorganisation in der HLZ 6 abändern. Auch hier möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie in der Illegalität gehandelt haben. 

Das Gesetz vom 19. Dezember 1974, Kapitel II. Art. 2. Punkt 2 sieht vor, dass alle Änderungen in der Organisation der Arbeit der Sozialkonzertierung des Verhandlungsausschuss unterliegen. Somit fordern wir Sie unverzüglich auf, Ihre einseitig getroffene Entscheidung zurückzuziehen. Zusätzlich fordern wir die Einberufung eines dringlichen Verhandlungsausschuss. 

Falls dies nicht geschieht, informieren wir Sie, dass wir seitens der Gewerkschaften auch alternative Lösungen suchen werden.

 Mit gewerkschaftlichen Grüßen 

Die Gewerkschafte 


Sehr geehrter Herr P..,

die FGÖD würde gerne wissen, wie viele Krankenwagen der Zone DG (Liège-6) durch den FÖD Volksgesundheit subventioniert werden?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Eric Labourdette


Sehr geehrte Damen und Herren, 

hiermit übermittle ich Ihnen die Stellungnahmen der SLFP-VSOA-FGÖD zu verschiedenen Punkten des BKAGS vom 26.02.2021. 

Punkt Nr. 2 : Zusammensetzung des internen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz und Bezeichnung eines Gefahrenverhütungsberater 

 Der Arbeitgeber bestimmt nach vorheriger Stellungnahme des Ausschusses:

1. Modus der Zusammensetzung des Internen Dienstes,

2. technische und wissenschaftliche Mittel, Räumlichkeiten und finanzielle Mittel sowie Verwaltungspersonal, das dem internen Dienst zur Verfügung gestellt wird.Der Arbeitgeber bestimmt nach vorherigem Einverständnis des Ausschusses die Mindestdauer der Leistungen der Gefahrenverhütungsberater derart, dass die dem internen Dienst erteilten Aufträge jederzeit vollständig und effizient erfüllt werden können. 

Stellungnahme der FGÖD : positive Stellungnahme zu der Bezeichnung des von der Behörde vorgeschlagenen Kandidaten.Die FGÖD verlangt eine Beschreibung der technischen und wissenschaftlichen Ressourcen, der Räumlichkeiten und der finanziellen Mittel, die dem internen Dienst zur Verfügung stehen.Diesbezüglich fordert die FGÖD alle notwendigen Unterlagen an, um zukünftig in voller Kenntnis der Sachlage eine begründete Stellungnahme abgeben zu können.

Einverständnis der FGÖD : Die FGÖD erklärt ihr provisorisches Einverständnis mit der 40%-VZÄ Arbeitszeit des GVB unter der Bedingung diese Arbeitszeit in drei Monaten zu überprüfen.Die Aufgabe des internen Dienstes besteht darin, den Arbeitgeber, die Vorgesetzten und die Mitarbeiter bei der Entwicklung, Planung, Umsetzung und Bewertung der durch das dynamische Risikomanagementsystem bestimmten Politik zu unterstützen.

Daher stellt die FGÖD fest, dass die Zeit angesichts der großen Verspätung der Zone in Bezug auf das Wohlbefinden am Arbeitsplatz sehr wahrscheinlich unzureichend sein wird. 

Punkt Nr. 8 : Inventar der persönlichen Einsatzausrüstungen in der Zone DG Stellungnahme der FGÖD : Am 14. August 2015 hat der Minister der Sicherheit und des Innern, Jan Jambon, ein Ministerielles Rundschreiben über die Einsatzkleidung in den Hilfeleistungszonen veröffentlicht. 

Mit diesem Rundschreiben möchte der FÖD Inneres ein weiteres Mal darauf hinweisen, wie wichtig der richtige Gebrauch und ein angemessener Unterhalt der Einsatzkleidung bei der Feuerwehr ist.Eine erste wichtige Maßnahme, die die Hilfeleistungszonen ergreifen müssen, ist die Bestimmung eines Verantwortlichen, der ein Inventar sämtlicher Einsatzkleidungen der Zone erstellt und aktualisiert. 

Dieser Verantwortliche ist dazu ausgebildet worden, die verschiedenen Schichten der Einsatzkleidung zu inspizieren und fundiert zu entscheiden, ob die Kleidung noch gebraucht werden kann und/oder ob sie erst gereinigt beziehungsweise instandgesetzt werden muss. Eine solche Inspektion muss separat für jedes Teil der Einsatzkleidung und mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Zone führt ein Tagebuch für jedes Exemplar Einsatzkleidung, damit der Zustand der Kleidung optimal überwacht werden kann. Neben der Inspektion beinhaltet das Ministerielle Rundschreiben auch Richtlinien über den Umgang mit Einsatzkleidung. 

So wird von jeder Zone erwartet, dass sie einen Bestand an Reservekleidung anlegt, damit die Feuerwehrleute immer mit tauglicher Kleidung zu den Einsätzen ausrücken können. 

Von den Feuerwehrleuten wird erwartet, dass sie Zweifel an der Konformität ihrer Einsatzkleidung melden; zudem müssen sie ihren Atemschutz richtig anlegen, ihre individuelle Schutzausrüstung während der gesamten Dauer des Einsatzes (auch während der Arbeiten nach dem Löschen) anbehalten und sich nach jedem Einsatz duschen.Aus diesen Gründen verlangt die FGÖD das Inventar der persönlichen Einsatzausrüstungen der Zone DG.

Punkt Nr. 9 : Die FGÖD fordert die Risikoanalyse, das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm und das Schema zur Organisation der Einsätze der Zone DG

Die FGÖD erinnert die betroffenen Personen daran, dass diese Dokumente den Mitgliedern des BKAGS versprochen wurden und noch nicht vorgelegt worden sind. 

Mit freundlichen Grüßeni.A. 

Eric Labourdette


Werte Mitglieder des Basiskonzertierungsausschuss Gesund und Sicherheit,

hiermit lade ich Sie im Namen der Präsidenten zur Sitzung des Basiskonzertierungsausschuss Gesund und Sicherheit der Hilfeleistungszone DG am 26. Februar 2021, um 10.00 Uhr ein.

Aufgrund der gegenwärtigen Corona-Situation und Auflagen wird die Sitzung in einer Zoom-Videokonferenz abgearbeitet.


Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Die FGÖD bittet Sie folgende Punkte auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz zu setzen:

· Zusammensetzung des internen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (IDGS) der Zone DG.

· Welche wissenschaftlichen und technischen Mittel, Räumlichkeiten, finanziellen Ressourcen sowie Verwaltungspersonal stehen dem IDGS zur Verfügung ?

· Welche wird die minimale Zeitdauer der Dienstleistung des IDGS sein ?

Rechtliche Hinweise im CODEX:

Art.II.1-16.- § 1er. Der Arbeitgeber bestimmt nach vorheriger Stellungnahme des Ausschusses:

1. Modus der Zusammensetzung des Internen Dienstes,

2. technische und wissenschaftliche Mittel, Räumlichkeiten und finanzielle Mittel sowie Verwaltungspersonal, das dem Internen Dienst zur Verfügung gestellt wird.

§ 2 - Der Arbeitgeber bestimmt nach vorherigem Einverständnis des Ausschusses die Mindestdauer der Leistungen der Gefahrenverhütungsberater derart, dass die dem Internen Dienst erteilten Aufträge jederzeit vollständig und effizient erfüllt werden können.

· Wie sieht es mit der Bezeichnung eines externen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz (EDGS) aus ?

Bevor er einen EDGS einstellt, muss der Arbeitgeber immer den Ausschuss zu Rate ziehen. Eine positive Stellungnahme ist vor der Einstellung des EDGS erforderlich. Der mögliche Wechsel des EDGS muss ebenfalls von einer positiven Stellungnahme des Ausschusses abhängig gemacht werden.

· Die FGÖD fordert ein Inventar der persönlichen Einsatzausrüstungen in der Zone DG.

Das Rundschreiben des Innenministers vom 14. August 2015 legt praktische Richtlinien und Empfehlungen für die ordnungsgemäße Verwendung und Pflege von Feuerwehruniformen fest. Die Rettungszonen sind für das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter verantwortlich und die Reinigung der Einsatzausrüstung ist ein wichtiges Element der Personalsicherheit. Sie benennen eine verantwortliche Person, die ein Inventar der gesamten Einsatzausrüstung in der Zone erstellt und aufrechterhaltet. Diese verantwortliche Person wird darin geschult, jede Art Einsatzausrüstung zu überprüfen, um festzustellen, ob die Ausrüstung noch verwendet werden kann oder ob sie zunächst gereinigt oder repariert werden muss. Diese Überprüfung sollte an jedem Teil der Einsatzausrüstung separat und mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden.

· Die FGÖD fordert die Risikoanalyse, das mehrjährige allgemeine Programm und das operative Organigramm der Zone DG.

Die Rettungszonen müssen ein mehrjähriges allgemeines Programm (Artikel 23 des Gesetzes vom 15 Mai 2007*) und einen operativen Organigramm (Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15 Mai 2007) anhand einer Risikoanalyse aufstellen.

* Jede Zone erstellt ein mehrjähriges allgemeines Richtlinienprogramm, insbesondere auf der Grundlage der Risikoanalyse. Dieses Programm wird für die Dauer von sechs Jahren erstellt und kann geändert werden.

Das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm enthält einen kommunalen und einen zonalen Teil mit den Zielen in Sachen zivile Sicherheit sowie den personellen, materiellen und finanziellen Mitteln, um diese Ziele zu erreichen. Es wird vom Rat gebilligt.

Der König bestimmt durch einen im Ministerrat beratenen Erlass den Mindestinhalt und die Struktur des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms (AR du 24 avril 2014)

Die FGÖD erinnert an Artikel 47 des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 :

Wenn eine repräsentative Gewerkschaftsorganisation den Vorsitzenden eines Beratungsausschusses schriftlich darum bittet, eine Frage auf die Tagesordnung zu setzen, die sich auf das Wohlergehen der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Arbeit bezieht, muss der Ausschuss so schnell wie möglich, spätestens jedoch dreißig Tage nach Erhalt des Antrags, versammelt werden.


Vorläufiges Sitzungsprotokoll des Basiskonzertierungsausschuss für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz der Hilfeleistungszone DG 22. juni 2020

Tagesordnungspunkte:

  • Gründung des Basiskonzertierungsausschusses

Der Vorsitzende, H. Bgm. Erwin Güsting, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung um 9 Uhr 05.

Der designierte Gefahrenverhütungsberater stellt die Anlage 1 + 2 der Einladung vor und fragt die Namen und Zusammensetzung des BKAGS wie auch die reduzierte Vertretung bei den Anwesenden ab.

Die FGÖD verteilt ein schriftliches Vorwort an die Anwesenden und fragt nach, wieso erst 5 Jahre nach Einsetzung der Zone ein BKAGS gegründet wird. Er verweist darauf, dass die Zone schon 5 Jahre illegal agiert. Es wurde Material und Ausrüstung angeschafft, ohne die Stellungnahme dieses Ausschusses. Es gibt keinen bestätigten internen Dienst und keinen gültigen auserwählten externen Dienst. Die FGÖD fordert auf, den Inspektionsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Sie verweist ebenfalls auf diverse Schreiben, die ohne Antwort geblieben sind. Auf Basis dieses Sachverhalts wird sie rechtliche Schritte gegen die Zone einleiten, da sie um die Sicherheit des Personals besorgt ist. Die Zone handelt illegal. Es wird daran erinnert, dass es 3 Ausschüsse zu gründen gilt. Die FGÖD fragt, wo die Zonenpräsidentin ist. Diese hat sich im Bericht der Inspektion geäußert, seit Übernahme der Präsidentschaft nicht auf dem Laufenden gewesen zu sein in Bezug auf den Inspektionsbericht von 2017. Die FGÖD erwartetet in den nächsten 15 Tagen den Bericht dieser Sitzung und es verbleiben anschließend 30 Tage Zeit ein vorheriges Einverständnis einzuholen.

Der Präsident erklärt den Inspektionsbericht wahrgenommen zu haben und wusste nicht, dass so tiefgreifende Probleme vorhanden sind. Die Zone möchte schnellstmöglich auf einen legalen Weg kommen.

Der Vize-Präsident möchte die Probleme Schritt für Schritt abarbeiten und betont, dass ihnen die vorhandenen Probleme deutlich bewusst sind. Die FGÖD antwortet, nicht zu zögern und die zuständige Gerichtsbarkeit zu kontaktieren.

Der Vize-Präsident wiederholt seine Absicht, die Probleme Schritt für Schritt abzuarbeiten. Die FGÖD erwartet einen konkreten und verbindlichen Aktionsplan.

Die CSC verweist auf Herrn Alexander Arimont, welcher nicht als Gefahrenverhütungsberater bezeichnet werden kann, da dies nicht strukturell geregelt werden kann. Der Zonenkommandant erklärt, dass er freiwilliger Feuerwehrmann ist, er verfügt allerdings nicht über die erforderliche Zeit dieser zusätzlichen Aufgabe nachzugehen.

Die FGÖD verweist auf die Dokumentation der Tagesordnung, wieso kein interner Gefahrenverhütungsberater vorgeschlagen wird. Der Präsident weist darauf hin, dass es sich um Punkt 3 Zusammensetzung des internen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz der heutigen Tagesordnung handelt. Die FGÖD fragt nach der Bezeichnung des internen GVB, den Ausbildungsstand, die Kopie der Diplome, das zur Verfügung gestellte Material und vorgesehene Zeit. Diese Unterlagen, wie auch die administrative Unterstützung und die vorgesehene Zeit zur Erledigung der Aufgaben sind dem Ausschuss für ein vorheriges Einverständnis vorzulegen.

Der Vizepräsident möchte, dass ein entsprechendes Dossier zusammengestellt wird. Die FGFÖD verweist auf den Artikel II 1.16 des CODEX. Der Präsident wünscht einen Zeitplan, dass die Beschlüsse und Dokumentation zusammengestellt werden, um den Weg in die Legalität zu finden.

Der designierte Gefahrenverhütungsberater merkt an, dass die Debatte um die Anlagen 1 und 2 eigentlich zum Tagesordnungspunkt 3 gehören und Punkt 2 bisher nicht diskutiert wurde. Der Präsident fragt nach, ob die innere Ordnung angenommen werden kann.

Die CSC merkt an, dass diese schwer zu genehmigen sei, wenn der interne Dienst noch nicht festgelegt wurde.

Der Vize-Präsident schlägt daraufhin für die nächste Tagesordnung vor:

1- wie der IDGS aufgestellt wird;

2- die innere Ordnung des Basiskonzertierungsausschuss Gesund und Sicherheit;

3- das Sekretariat soll allen Mitgliedern die Kontaktdaten mitteilen.

Die CSC fragt nach der Arbeitszeitregelung in der inneren Ordnung. Für die Hauptamtlichen ist das als Arbeitszeit gleichgestellt. Wie wird mit den Freiwilligen im Ausschuss verfahren? Der Zonenkommandant antwortet, dass die innere Ordnung auch die Möglichkeit bietet, dass Freiwillige an der Ausschusssitzung teilnehmen können.

Die FGÖD verweist auf den Artikel 66, welche die Zeit im Ausschuss mit der Arbeitszeit gleichstellt und diese entweder zur Entlohnung oder Überstundenabbau führt.

Der Präsident schlägt vor, dass der Ausschuss sich anstatt jede 4 Monate alle 3 Monate treffen soll.

Die FGÖD antwortet das die Periodizität 30 Tage beträgt nach Einreichen eines Tagesordnungspunktes und nicht 4 Monate. Bei dem aktuellen Zustand der Hilfeleistungszone, sind 4 Monate keine Option. Die FGÖD schlägt vor den internen und externen Dienst ordnungsgemäß zu bezeichnen und einen entsprechenden Aktionsplan zu erhalten.

Der Vize-Präsident teilt mit, dass eine monatliche Sitzung zeitlich nicht möglich ist. Die FGÖD merkt an, dass der Präsident sich vertreten lassen kann in Abhängigkeit seiner Nicht Verfügbarkeit. Das einzige Dokument, welches heute validiert werden kann, ist das Dokument des Zonenkollegiums.

Der Vize-Präsident argumentiert, dass die Sitzungen auch nach Antrag eines Tagesordnungspunktes innerhalb von 30 Tagen organisiert werden können.

Der Präsident möchte bei Null starten und wünscht, dass ein entsprechender Kalender erstellt wird.


Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Werter Edgar,

Herr Labourdette hat mich gebeten, mich bei Ihnen nach dem Stand der Dinge in oe Angelegenheit zu erkundigen.

Da die FGÖD bisher keinerlei Reaktionen auf die zahlreichen Mails und Anmerkungen hat, bittet Herr Labourdette Sie ebenfalls ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,


Sehr geehrter Herr L.,

In Beantwortung Ihrer Mail vom 18. Oktober 2020 erlaube ich mir, Ihnen die folgenden Informationen zukommen zu lassen.

1) Einleitung : die Bereitschaft «Rettungsdienst 112» in der Kaserne EUPEN :

Ich habe effektiv am 16. Oktober 2020 den Verantwortlichen der Kaserne EUPEN schriftlich angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass einige Maßnahmen bezüglich der Einsätze im Rahmen der Rettungsdienste «112» umgesetzt werden. Grundlage für diese Maßnahmen ist die Übereinkunft mit dem Föderalen Gesundheitsministerium, die in der aktuellen Form zum 01/01/2019 in Kraft getreten ist und somit die Verpflichtungen der HLZ DG regelt. Diese Übereinkunft wurde mir im Übrigen seinerzeit so durch Herrn Önal vorgeschlagen. Zwischenzeitlich ist diese Übereinkunft für die Wache KELMIS / Abänderung der Aufteilung der Zeiten mit dem Roten Kreuz angepasst worden.

Diese Übereinkunft sieht u.a. die folgenden Regeln für die Einsatzfahrzeuge vor :

- Eupen 1 : rund um die Uhr «sous toit»

- Eupen 2 : rund um die Uhr nicht «sous toit»

- Kelmis : «sous toit»

- St.Vith 1 : nicht «sous toit»

- St.Vith 2 : nicht «sous toit»

In Anwendung dieser Übereinkunft haben wir uns also selbst dazu verpflichtet, für den Rettungswagen "Eupen 1" eine Bereitschaft in der Kaserne zu organisieren. Laut mehrfachen mündlichen Aussagen des Verantwortlichen der Kaserne EUPEN sei dies auch zu 95% der Fall, es würden nur sehr vereinzelt Sanitäter den Rettungswagen mit nach Hause nehmen.

Wenn ich Ihren Aussagen auf Ihrer Mail vom Monat März 2020 Glauben schenke (und ich habe keinen Grund, dies nicht zu tun) scheint diese Praxis, mit der ich keinesfalls mehr einverstanden sein kann, nicht so vereinzelt zu sein, wie dies mir gegenüber dargestellt wurde. Aus einer Einsatzreklamation habe ich eine ähnliche Information entnehmen können, da die Ambulanz «Eupen 1» eine zu lange Zeit benötigte, um eine Einsatzstelle in der Eupener Unterstadt zu erreichen. Es wurde deutlich, dass die Ambulanz «Eupen 1» nicht in der Kaserne war (obwohl sie dort Bereitschaft leisten musste) und außerdem eine nicht-dringende Krankenfahrt unternahm (obwohl sie nur für Fahrten im Rahmen des Dienstes «112» genutzt werden kann).

Dies hat mich dazu angeregt, nochmals besonderen Nachdruck auf die Einhaltung der Regeln der Übereinkunft mit dem Föderalen Gesundheitsministerium zu legen. Die hierüber angeführten Elemente sind in meinen Augen (und in denen der Zonenratspräsidentin) nämlich ausreichende Gründe, die vom Rettungsdienst selbst gesteckten Ziele auch zur Umsetzung zu bringen.

2) Zu Ihrer Mail :

2a) die «Garde sous toit»

Ein Prinzipbeschluss zum Ausbezahlen der vollen Stundenlöhne bei Bereitschaft in Kaserne wurde im Zonen-Kollegium von Januar 2020 verabschiedet, eine entsprechende Finanzsimulation zur Gegenfinanzierung dieser Mittel erfolgte im Februar 2020. Eine Anfrage, in den 3 Wachen eine «garde sous toit» umzusetzen, erfolgte am 12/08/2020 an die 3 Rettungswachenleiter, den zonalen RD-Koordinator sowie den Direktor der operationellen Dienste.

Sie sehen also, dass es sich nicht um einen plötzlichen Beschluss oder einen Sinneswandel handelt, da die Umsetzung der Verpflichtungen der HLZ DG seit längerem vorbereitet wird.

Die in der Mail vom Monat März erwähnte Verpflichtung einer «garde sous toit» bezog sich allgemein auf den Rettungsdienst. Da Sie in Ihrer Anfrage eine Bereitschaft in der Kaserne für alle Wagen gefordert hatten, ging meine Antwort in die Richtung, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, alle Wagen unter Dach zu halten. Meine Antwort hätte zugegebenermaßen an Deutlichkeit gewinnen können, hätte ich damals schon auf die vertragliche Verpflichtung verwiesen, die dazu führt, dass meine Antwort sich nicht auf die beiden Wagen bezieht, die unter Dach sind («Eupen 1» und «Kelmis»). Eine Bereitschaft in der Kaserne für alle Wagen wird mit dem vorhandenen Personal nicht machbar sein hiess es damals, als ich im Rahmen der Übereinkunft mit dem Föderalen Gesundheitsministerium danach fragte. Dies erklärt also, dass die Verpflichtung nur für diese beiden Wagen gilt.

Es versteht sich von selbst, dass aus Hygienegründen nicht in den Einsatzfahrzeugen gegessen werden sollte oder diese benutzt werden sollten, um Essen zu kaufen oder abzuholen. Meines Wissens verfügen alle 3 Rettungswachen über ausgestattete Küchen und Essräume, in denen während der Bereitschaft auch Mahlzeiten zubereitet und eingenommen werden können.

2b) die nicht dringenden Krankentransporte :

Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der dringenden medizinischen Hilfe verbieten es im Prinzip, etwas anderes mit «112»-anerkannten Rettungswagen durchzuführen als eben «112»-Aufträge. Ebenso darf man dafür nicht die vom Gesundheitsministerium durchnummerierten Einsatzberichte verwenden. Diese Gesetzgebung gilt seit 1964. Zu diesem Zweck hatte es vorher schon in EUPEN eine «weiße» Ambulanz gegeben, und auch aktuell steht ein «weißes» Fahrzeug für diesen Zweck zur Verfügung. Ein alternativer Einsatzbericht für diese anderen Einsätze kann in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Die Idee, denjenigen, die für den Dienst «Eupen 2» vorgesehen sind, entstammt folgender Überlegung und hat nichts damit zu tun, den Kollegen etwas «auf's Auge zu drücken». Genau wie «Eupen 1» darf «Eupen 2» als Einsatzfahrzeug «112» keine Krankenfahrten außerhalb des «112» Dienstes ausführen. Allerdings ist es für das Fahrzeug «Eupen 2» möglich, dieses auf «rot» zu setzen und dann mit dem weißen Fahrzeug eine nicht dringende Krankenfahrt auszuführen. Ich gehe davon aus, dass es für die Kollegen des Dienstes «Eupen 2» komfortabler ist, Ihnen im Voraus geplante nicht dringende Fahrten anzubieten, da sie dann selbst auch ihre Zeit besser einplanen können, als wenn sie, weil das Personal «Eupen 1» nicht zur Verfügung steht, da das Personal» Eupen 1» Fahrten der weißen Ambulanz ausführt, unvorhergesehene und dringende Einsatzfahrten als Stellvertreter übernehmen müssen.

Bezüglich der nicht dringenden Krankentransporte gibt es keine andere Bezahlung oder Besteuerung als bei anderen Einsätzen. Es gibt hier keinen anderen Vertrag oder Statut des Personals. Die nicht dringenden Krankentransporte sind keine Pflichtaufgaben der HLZ so dass das Kollegium eigentlich im Januar 2020 beschlossen hatte, diesen Dienst abzuschaffen. Diese Abschaffung stieß jedoch auf einen vehementen Widerstand des Personals, so dass die Idee wieder fallengelassen wurde.

2c) die Frage der Versicherung, der Schutzkleidung und der Umkleidekabinen :

Wenn ein Kollege von seinem Wohnort mit seinem Fahrzeug zur Kaserne zu einem Dienst antreten muss, der nicht «sous toit» eingeplant ist (wie z.B. für die Sanitäter «Eupen 2»), so gibt es für alle Feuerwehrleute (inkl. Sanitäter) eine Dienstfahrtenversicherung. Es gelten also versicherungstechnisch dieselben Regeln wie für die Feuerwehrleute, die sich auch für dringende Einsätze im Rahmen der Feuerwehr mit ihrem privaten PKW sich zur Kaserne begeben.

Am 31/03 sind von Herrn Önal noch 25 Rettungsdiensthosen bestellt worden, von denen jedoch nur 22 auf Lager waren. Diese Bestellung erfolgte nach Rückfrage bei mir, laut derer er einen erhöhten Bedarf an Hosen habe, weil diese häufiger gewaschen werden müssten. Es ist das bestellt worden, was vorgeschlagen/angefragt worden ist.

Im außerordentlichen Haushalt 2020 sind weitere 30.000 € vorgesehen für Schutzkleidung. Diese Mittel liegen seit Anfang des Jahres fest, ein konkreter Vorschlag zur Umsetzung / Beschaffung von Bekleidung liegt mir allerdings noch nicht vor .

Der Punkt der «Umkleidekabinen» getrennt nach Geschlechtern ist effektiv ein Punkt, an dessen Verwirklichung derzeit gearbeitet wird.

2d) die Zukunft von «Eupen 2»

Sie schreiben : «Wie sieht es denn mit der Zukunft von Eupen 2 aus? Möchte die Zone diesen zweiten Départ behalten? Denn ich zitiere "denn insofern der Dienst besetzt ist". Was ist also der Plan? Es gab auch kaum Tage in den letzten fünf Jahren, wo der Dienst Eupen 2 aufgrund von Personalmangel nicht besetzt war. An der Motivation der Sanitäter kann es also nicht liegen.»

Ich stelle keineswegs die Motivation des Personals in Frage, ich möchte für alle Parteien einen Rahmen finden, der auch den gesetzlichen Vorschriften entspricht, ohne sie zu Unnötigem zu zwingen. Wenn sich ausreichend Personal für «Eupen 2» findet, ist das sehr erfreulich und gut. Wenn sich aber aufgrund der geänderten Gegebenheiten weniger Leute für den Bereitschaftsdienst melden, kann - auch nach Rücksprache mit der «112-Leitstelle» und dem Hygieneinspektor - auf «Eupen-2» verzichtet werden.

«Eupen 2» fährt aktuell zwar sehr viele Einsätze, die aber vor allem deswegen notwendig sind, weil «Eupen 1» zeitgleich nicht dringende Krankenfahrten außerhalb der «112» fährt. Eine Auswertung der Statistiken der Jahre 2018 und 2019 belegt, dass - unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Ambulanz in KELMIS - sich ein zweiter 112 Wagen in EUPEN jährlich nur etwa 35mal rechtfertigt.

Eine Kombination aus "dringend und nicht dringend" für diesen zweiten Wagen (der dadurch vermehrt die Möglichkeit hätte, auch Krankenfahrten zu machen) wurde von der Hygieneinspektion abgelehnt.

Auch weisen Sie darauf hin :»Damals in der ersten Welle war man dann doch froh, dass man «Eupen 2» als Covid-Ambulanz hatte und war froh, dass man Sanitäter hatte, die diese Aufgabe war nahmen. Natürlich ohne "garde sous toit". Da war es der Zone egal, dass Kollege mal eben Covid-Einsätze fuhren und sich eine Stunde später zwischen zwei Covid-Einsätzen in die Kreise Ihrer Familien setzten.»

Diese Sanitäter haben (wie alle andern auch) sehr Großes geleistet. Die Einführung eines Covid-Ambulanz erfolgte nach Konsultation des Rettungsdienstpersonals von EUPEN. Es wurden große Anstrengungen auch seitens der Zone geleistet, um dem Personal einen sicheren Rahmen dafür zu geben. Dass die Schutzmaßnahmen erfolgreich griffen zeigte sich an der Testkampagne der Klinik EUPEN (nach der Erkrankung von 5 Stadion-Mitarbeitern). Hier wurde festgestellt, dass keiner der transportieren Patienten das Stadionpersonal angesteckt hatte - und umgekehrt. Die Ansteckung erfolgte wohl im «sauberen» Bereich der Rettungsdienstwache.

Bezüglich der nicht dringenden Krankentransporte verfügt die HLZ 6 über eine Zulassung seitens der DG, die anfangs alle 2 Jahre neu beantragt werden musste, vor einigen Jahren aber auf "permanent" umgeschrieben worden ist. Ich kann der Sache aber gerne nochmal nachgehen.

2e) die «garde sous toit» und der Stadiondienst :

Diese Situation ist effektiv noch genauer zu prüfen. Das Statut "Einsatzbereitschaft unter Dach" können wir natürlich nur halten, wenn sich das Personal effektiv im Stadion aufhält. Sollte tagsüber ein Kollege vom Stadion fehlen, so muss sich strenggenommen der 2. Sanitäter im Bauhof aufhalten, da aufgrund der hierüber erwähnten Übereinkunft mit dem Föderalen Gesundheitsministerium die Ambulanz mit 2 Sanitätern besetzt von ihrem Standort ausrücken muss. Ein «Rendez-Vous-Verfahren» wie es anscheinend immer noch häufig gebräuchlich ist (ein Kollege in der Wache, der zweite hat die Ambulanz mit nach Hause geholt), ist nicht zulässig - auch dies hat uns die Gewerkschaft schon mitgeteilt.

2f) Versammlungen :

Wenn ich eingeladen werden und es meine Zeit erlaubt, nehme ich auch an Versammlungen des Personals teil. Aufgrund von Covid sind aber eine Reihe von Versammlungen annulliert worden (so u.a. eine geplante Generalversammlung an der Wache EUPEN). Eine Einladung zu einer Versammlung des Rettungsdienstes EUPEN erhielt ich im Sommer per Post - dummerweise war ich zu diesem Zeitpunkt in Urlaub außer Haus, und die Einladung fand ich bei meiner Rückkehr danach. Es gibt auch jede Menge Versammlungen, zu denen ich nicht eingeladen werde.

Ich kann in meiner Mail an Ali Önal aber keinen unverschämten Ton feststellen, allenfalls einen direkten Ton. Da ich in der Vergangenheit (nicht speziell in diesem Thema hier) festgestellt habe, dass ich für manche häufig zu unklar rede, keine festen Timings setze, zu lange aushole... und dadurch mein Gegenüber nicht immer sofort versteht, was ich eigentlich möchte, habe ich mir angewöhnt direkter und knapper zu reden und zu schreiben

Ich hoffe, Ihnen hiermit ausreichend auf Ihre Fragen geantwortet zu haben, stehe Ihnen aber selbstverständlich für weitere Gespräche zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Pip


Sehr geehrte Zonenpräsidentin, sehr geehrter Zonenkommandant,

Den 16. Oktober 2020 bekamen wir durch Ali Önal die Forderungen (siehe Anhang am Ende des Briefes) des Zonenkommandanten per Mail mitgeteilt.

Hier hätte ich auch noch eine Fragen und Ungereimtheiten, die vorab geklärt werden müssen. Vor allem da dem Dienst von Seiten der Zone ja Illegalität vorgeworfen wird, werden wir von der Zone auch verlangen, dass diese sich an die legalen Vorgaben hält.

Diese werden im Nachfolgenden aufgelistet.

- Punkt 1: "Garde sous toit".

Wie Sie dann wahrscheinlich wissen, geht damit eine entsprechende Bezahlung einher. Die Stunden, die man in der Kaserne verbringt, müssen durch bezahlt werden.

Diese Thematik wurde damals während der ersten Welle schon angesprochen, da hieß es jedoch nur, es wäre finanziell nicht tragbar, da Mehrkosten von mehr als einer Millionen Euro entstehen.

Woher der plötzliche Sinneswandel?

Hiermit erlaube ich mir Sie aus einer Mail im März zu Beginn der ersten Covid19-Welle zu zitieren:

"Eine Verpflichtung, dass diese beiden Sanitäter in der Kaserne in Bereitschaft sind, gibt es nicht, auch wenn dies von allen Seiten natürlich sehr empfohlen wird.

Die Sanitäter zu einer Bereitschaft "unter Dach" zu verpflichten, wird einige daran hindern, Dienst zu übernehmen. Auch hat diese Verpflichtung finanzielle Auswirkungen, die ich nicht beschliessen kann, da eine verpflichtete Bereitschaft in der Kaserne gemäss den geltenden Auflagen wie ein Einsatz zu bezahlen wäre. Simulationen dazu hat es bereits gegeben, diese würden den möglichen Finanzrahmen schnell sprengen (Mehrkosten von mehr als 1 Mio € jährlich für die 3 Wachen der DG)"

(Zitat Zonenkommandant Holger Pip, Email März 2020).

Da die Ambulanz ja in der Kaserne steht, wie sieht es aus, wenn die diensthabende Mannschaft sich etwas zu essen holen möchte?

Gleichzeitig ist aber die korrekte Infrastruktur dafür noch nicht vorhanden (fehlende Umkleiden, eine immer noch provisorische Dekontaminationsstrecke, immer noch personenbezogene Schutzkleidung, kein Ankauf von zusätzlicher Schutzkleidung, um eine kaserneninterne Reserve zu haben... ). -> "Code du bien-être au travail"

Aber für das alles hatte man ja nicht fast 7 Monate Zeit.

Diese Anforderungen wurden Ihnen nach unserem Wissen schon von der Gewerkschaft FGÖD mitgeteilt.

  • Punkt 2: Krankentransporte

Ich nehme zur Kenntnis , dass man mit 112-Ambulanzen nicht mehr nicht-dringende Krankentransporte fährt und auch, dass man nicht 112-Berichte benutzt.

Dann hoffe ich, dass die Zone bis zum 1/11/2020 einen alternativen Einsatzbericht für uns bereit hält.

Wie Sie selber angemerkt haben, wollen Sie, dass in Zukunft Eupen 2 die nicht dringenden Krankentransporte macht. Dies sind aber nach Ihrer eigenen Schilderungen Kollegen, die eher von zu Hause aus starten (oft aus familiären oder anderen Gründen). Und ausgerechnet diesen Kollegen drückt man dann die Krankentransporte aufs Auge.

Wie sieht es denn mit der Besteuerung der nicht dringenden Krankentransporte aus? Gibt es einen anderen Arbeitsvertrag, ein anderes Statut? Da diese nicht dringenden Krankentransporte eigentlich nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr gehören.

Dann wäre in Bezug auf Eupen 2 noch anzusprechen, wenn die Kollegen den Rettungswagen nicht mitnehmen dürfen, dass diese sich mit ihren Privat-PKW zur Kaserne begeben müssen. Wie sieht dies denn versicherungstechnisch aus, wenn man einen Unfall auf dem Weg zur Kaserne haben sollte? Sie sagen ja selber ganz klar, dass die Sanitäter des zweiten Wagens nicht verpflichtet sind in der Kaserne zu bleiben.

Ausserdem kommt hier wieder das Problem der fehlenden Umkleiden auf: Es ist illegal die Arbeitskleidung mit nach Hause zu nehmen, also müssten die Sanitäter von Eupen 2 ja die Möglichkeit haben, sich in der Kaserne in einer Umkleide umzuziehen (übrigens laut gesetzlichen Vorgaben Geschlechter getrennt). Wie möchten Sie dies handhaben?

Wie sieht es denn mit der Zukunft von Eupen 2 aus? Möchte die Zone diesen zweiten Départ behalten? Denn ich zitiere "denn insofern der Dienst besetzt ist". Was ist also der Plan? Es gab auch kaum Tage in den letzten fünf Jahren, wo der Dienst Eupen 2 aufgrund von Personalmangel nicht besetzt war. An der Motivation der Sanitäter kann es also nicht liegen.

Damals in der ersten Welle war man dann doch froh, dass man Eupen 2 als Covid-Ambulanz hatte und war froh, dass man Sanitäter hatte, die diese Aufgabe war nahmen. Natürlich ohne "garde sous toit". Da war es der Zone egal, dass Kollege mal eben Covid-Einsätze fuhren und sich eine Stunde später zwischen zwei Covid-Einsätzen in die Kreise Ihrer Familien setzten.

Außerdem gibt es in Bezug auf die Gesetzgebung der nicht dringenden Krankentransporte in der DG eine besondere Regelung: 7. Mai 2009 - Erlass der Regierung über den nicht dringenden Krankentransport. Nach meiner Interpretation sind wir überhaupt nicht mehr befugt den nicht dringenden Krankentransport durchzuführen.

- Punkt 3: Dienst tagsüber im Stadion.

Bei Personalmangel beim Stadionpersonal tagsüber, nutzt man regelmäßig die Möglichkeit, dass freiwillige Sanitäter tagsüber in der Woche Dienst machen.

Wie Ihnen sicherlich bekannt und auch schon mehrfach von der Gewerkschaft angeprangert, ist das aktuelle System mit den Stadtangestellten absolut illegal.

Jetzt sollen trotzdem noch die Freiwilligen, die tagsüber ihre freien Tage aufopfern, gezwungen werden, den Tag im Stadion zu verbringen.

Das Stadion steht in keinem Zusammenhang mit der Zone, sondern ist städtisch.

Ein freiwilliger Sanitäter der Zone hat dort nicht zu suchen außer als Einsatzort. Ist die Stadt darüber informiert? Haben wir die Erlaubnis von Seite der Stadt uns dort aufzuhalten?

Abgesehen davon befinden die hauptberuflichen Sanitäter sich ja nicht nur am Stadion, sondern müssen teilweise an weiter entfernten Orten beispielsweise mähen gehen. Soweit uns also bekannt ist, ist das Stadion nicht Bestandteil der Zone.

Wie sieht es denn am Stadion aus mit dem "Code du bien-être au travail", gibt es Umkleiden, gibt es Ruheräume, gibt es die nötigen Hygiene-Einrichtungen, usw. ?

Und wie Sie selber anmerken, hat die Ambulanz in der Kaserne zu bleiben.

Eine Interpretation meinerseits: Sonst könnten ja nach Ihrer Logik zwei Kollegen gemeinsam in einem Privathaushalt Dienst machen und von dort aus starten. Das wäre im Prinzip das Gleiche.

-Punkt 4: Anwesenheit bei Versammlungen und allgemeine Disponibilität für den Rettungsdienst

In mehreren Posten sind in Bezug auf den Rettungsdienst mehrmals Versammlungen abgehalten wurden, zu denen Sie, als Zonenkommandant auch eingeladen waren. Teilweise haben Sie auch zugesagt teil zu nehmen.

Unseres Wissens nach haben Sie nicht an einer einzigen Versammlung teilgenommmen. Wie sollen Sie also auch groß auf dem Laufenden sein, was die großen Probleme der Rettungsdienste der Zone betrifft. Jetzt werden einem teils sehr unverschämten Ton Forderungen in Bezug auf die Ambulanz gestellt, aber die korrekten Bedingungen, die legalerweise geboten werden müssen, werden hier nicht aufgezählt.

Es wäre schön, wenn wir eine Antwort bekommen, bevor der November-Dienstplan veröffentlicht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Löbel

Im Anhang die Original-Email:

Hallo zusammen,

es ist wieder soweit für den Dienstplan,

darf ich euch bitten eure Daten für November bis zum 20. Oktober an Caroline zu schicken.

Bitte beachtet, dass ab den 1. November die Einsatzbericht ausschließlich über die Tablets/Ambureg einzugeben sind. Und dass durch die Sanitäter selbst, im direkten Anschluss an ihren Einsatz. Papierbericht sind ab da nicht mehr erlaubt.

Im Auftrag des Zonenkommandanten kommen noch folgende Vorgaben hinzu:

"noch mal zur (deutlichen!) Erinnerung, dass mit den 112-anerkannten Rettungswagen AUSSCHLIESSLICH 112-Einsätze gefahren werden dürfen, und nichts anderes!! Die bekannte Praxis, mit den "gelben" Ambulanzen auch nicht dringende Krankentransporte zu machen ist nicht legal und ist einzustellen.

Gleiches gilt für die Einsatzberichte auf Papier : diese sind nur für 112 Einsätze zu nutzen - für nicht dringende Krankenfahrten dürfen diese Berichte nicht genutzt werden.

(...) gemäß Konvention mit dem Gesundheitsministerium unterliegt die Ambulanz "Eupen 1" einer "garde sous toit", dh die Sanitäter (sowie der Wagen an sich) haben sich in der Kaserne aufzuhalten (bzw. tagsüber im Stadion). Das mit nach Hause nehmen des Fahrzeuges ist einzustellen (siehe auch meine entsprechende Anweisung in der ersten Covid-Phase), ebenso das noch immer praktizierte Prinzip des Rendez-vous-Verfahrens (ein Sanitäter mit Ambulanz zu Hause fährt an der Kaserne oder sonst wo den Kollegen abholen, bevor es zur Einsatzstelle geht).

Diese Problematik ist von mir in der Vergangenheit schon mehrmals angesprochen worden, wird aber trotzdem weiterhin praktiziert. Ich erwarte, dass dies im Zuge dieser Ambureg-Umsetzung nun auch definitiv umgesetzt wird - sprich dass zum 1. November 2020:

  • Eupen 1 (sowie Eupen 2 und alle "gelben" Reservefahrzeuge) werden KEINE Einsätze außerhalb von 112 Aufträgen durchführen!
  • Eupen 1 ist sous-toit, dh tagsüber durch Besatzung vom Stadion besetzt. Sollte wegen Personalmangel auf einen freiwilligen Sanitäter zurück gegriffen werden, so hat sich dieser ebenfalls im Stadion, und nicht in der Kaserne aufzuhalten!
  • Es wird KEIN Ambulanzfahrzeug mehr mit nach Hause geholt, um von dort zu Einsätzen zu starten!
  • Eupen 2 ist nicht sous toit gemäß Konvention, das Fahrzeug muss sich - insofern der Dienst besetzt ist - trotzdem in der Wache befinden. Den Sanitätern hier steht es frei, wo sie sich aufhalten (in der Wache, Zu Hause oder sonst wo)... im Falle eines Einsatzes startet die Ambulanz aber von der Kaserne, und mit den 2 Sanitätern an Bord
  • Die bekannte Praxis des Fahrzeugtausches (Eupen 1 wird auf rot gesetzt, Eupen 2 wird dann Eupen 1,...) hört auf. Bei Bedarf (Fahrzeug zum Unterhalt, techn. Kontrolle,...) wird auf das Reservefahrzeug zurück gegriffen. Alles andere führt zu unnötigen Schwierigkeiten (Eupen 1 ist sous toit und hat weniger Strafzeit als Eupen 2, Rechtfertigung der Verfügbarkeit für die Zuschüsse,...)
  • Im Falle von Krankentransporten wird die "weiße" VW Ambulanz eingesetzt, mit Personal außerhalb der Bereitschaft von Eupen 1. Da sich statistisch die 24/24 Verfügbarkeit einer zweiten 112-Ambulanz in Eupen nicht rechtfertigt (so sehen es auch die 112 Zentrale selbst, sowie der Hygieneinspektor), darf das Personal von Eupen-2 für diese Aufgabe eingesetzt werden. In der Zeit der KT ist die Eupen 2 dann auf rot zu setzen (und nochmal, die KT sind nicht mit gelben RTW zu fahren!)

Sicher bleiben noch Fragen offen zu einigen Punkte. Ich habe versucht den Zonenkommandanten diesbezüglich zu erreichen, aber leider bis jetzt ohne Erfolg. Es ist aber wichtig, dass jeder weiss unter welchen Bedingungen ab den 1. November zu fahren ist. Auch wenn hier noch Frage offen sind. Der Plan wird entsprechend den Vorgaben vom Zonenkommandanten erstellt. Bitte beachtet dies bei dem Einreichen euerer Daten.



Postenleiter der Feuerwache Eupen


Die Frau Vorsitzende der Hilfeleistungszone der DGF C. NIessen hat per Mail mitgeteilt, dass sie den Vertreter der FGÖD, Herrn Eric Labourdette am kommenden Freitag, den 09. Oktober 2020 in ihrem Büro erwartet.

Aus organisatorischen Gründen, bitte ich Sie uns eine genaue Uhrzeit mitzuteilen. 


parq.corr.eupen@just.fgov.be Rathausplatz 4, 4700 Eupen


Liste der Straftaten in der Zone VI :


Verstoß gegen Abschnitt 49 des Königlichen Erlasses vom 28 September 1984.


Mehr als zwei Monate nach einer Konsultationssitzung, wir haben immer noch nicht das Protokoll der Sitzung. Innerhalb von 15 Tagen nach dem Treffen eine Kopie muss an den Ausschuss geschickt werden! Zone DG weigert sich erneut, das Gesetz durchzusetzen.


Verstoß gegen Abschnitt 22/1 des Gesetzes vom 15 Mai 2007 über die zivile Sicherheit.


Verstoß gegen Artikel 23 des Gesetzes vom 15 Mai 2007 über die zivile Sicherheit.


Art. 23 - § 1 - Jede Zone erstellt ein mehrjähriges allgemeines Richtlinienprogramm, insbesondere auf der Grundlage der Risikoanalyse.
Dieses Programm wird für die Dauer von sechs Jahren erstellt und kann geändert werden.
Das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm enthält einen kommunalen und einen zonalen Teil mit den Zielen in Sachen zivile Sicherheit sowie den personellen, materiellen und finanziellen Mitteln, um diese Ziele zu erreichen. Es wird vom Rat gebilligt.
Der König bestimmt durch einen im Ministerrat beratenen Erlass den Mindestinhalt und die Struktur des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms. § 2 - Der kommunale Teil des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms wird den Gemeinderäten der Zone zur Billigung vorgelegt.
In Ermangelung einer Billigung binnen vierzig Tagen nach Annahme durch den Zonenrat wird davon ausgegangen, dass er vom Gemeinderat gebilligt worden ist.
Bei Uneinigkeit des Gemeinderates über den gesamten kommunalen Teil des mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms oder einen Teil davon organisiert der Gouverneur eine Verhandlung zwischen den betroffenen Zonen- und Gemeindebehörden.
Sollte nach dieser Verhandlung weiterhin Uneinigkeit bestehen, trifft der Gouverneur eine Entscheidung und setzt er gleichzeitig die Zonen- und Gemeindebehörden und den Minister von seiner Entscheidung in Kenntnis.
Der Rat beziehungsweise der Gemeinderat kann binnen zwanzig Tagen nach Notifizierung der Entscheidung des Gouverneurs beim Minister eine Beschwerde einreichen. Der Minister entscheidet binnen vierzig Tagen.
In Ermangelung einer Entscheidung binnen vierzig Tagen wird die Entscheidung des Gouverneurs endgültig. § 3 - Das mehrjährige allgemeine Richtlinienprogramm wird durch jährliche Aktionspläne ausgearbeitet, die von dem in Artikel 109 erwähnten Zonenkommandanten vorbereitet und vom Rat gebilligt werden.
Die jährlichen Aktionspläne werden dem Gemeinderat der Zone zur Billigung vorgelegt.


Der Zone fehlen die folgenden Dokumente:


1. Mehrjähriges allgemeines Richtlinienprogramm (Verstoß gegen Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007) 

2. Betriebsorganisationsplan (Verstoß gegen Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007)

3. Arbeitsordnung (Verstoß gegen das Gesetz vom 08. April 1965 zur Einführung einer Arbeitsordnung und Verstoß gegen die Artikel 6 und 8 des Gesetzes vom 19. April 2014)

4. Interne Vorschriften (Verstoß gegen Artikel 177 des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über den Verwaltungsstatus des Betriebspersonals in den Hilfszonen)

5. Risikoanalyse (Verstoß gegen Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, gegen den Königlichen Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des Inhalts und der Mindestbedingungen für die Risikoanalyse und gegen Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 30. August 2013) 

6. Investitionsplan (Die Zone hat keine finanzielle Vision ihrer betrieblichen Bedürfnisse)

7. Quartalsbericht (Verstoß gegen Artikel 110 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit)

8. Tätigkeitsbericht des Gebiets (Verstoß gegen Artikel 23/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007)

9. Beschaffungsprogramm (Das Fehlen eines Beschaffungsprogramms führt zum Kauf von Gebrauchtfahrzeugen, zur Reduzierung bestimmter Optionen oder Ausrüstungen in Fahrzeugen und Krankenwagen)

10. Aktualisierter Personalplan. (Bestehende Pläne basieren auf veralteten oder fehlerhaften Informationen. Obwohl die Zone insgesamt 280 tatsächliche Feuerwehrleute zählte, basierten die Pläne und Schätzungen auf dem grundlegenden und vollständigen Fachpersonal der verschiedenen Stellen in der Notfallzone, aber das Personal war zum größten Teil unvollständig. Das Personaldefizit würde zwischen 20 und 25% betragen).

11. Verwaltungsstatus (Das Gebiet hat keinen Status für Verwaltungsangestellte in der Hilfszone)


Es gibt keine Website für die Zone. Die Rettungszone Lüttich 6 ist die Zone mit den niedrigsten Kosten pro Einwohner in Belgien. 

Das Gebiet verfügt über kein System zur Messung der Arbeitszeit seiner ehrenamtlichen Mitarbeiter. 

Die Untersuchung stellte Unregelmäßigkeiten bei der Höhe der Vergütung fest. 

Zur Erinnerung: Wachpersonal muss zum gesetzlichen Satz bezahlt werden, und die geleisteten Stunden müssen ebenfalls als Arbeitszeit und nicht nur als Einsatzstunden angerechnet werden. Es wurde gefordert, diese Situation schnell zu regularisieren. Das Gebiet ist zahlreichen und kostspieligen Personalbeschwerden ausgesetzt. 


Diese Art der Organisation und die exzessive Wirtschaftspolitik führen zu irregulären und illegalen Praktiken wie:
I. Die fehlende Vergütung für die Wachen, 

 II. Fehlende Ausbildung und Zertifizierung,

 III. Die Organisation von Wachen und Rettungsdiensteinsätzen (Vgl. Punkt Rettungsdienste) 

 IV. Feuerwehreinsätze entsprechen nicht den Anforderungen typischer Rettungseinsätze und der Organisation der schnellsten adäquaten Hilfe.


Es ist unbedingt erforderlich, dass das Gebiet mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird, um sein Personal gemäß den einschlägigen Bestimmungen zu betreiben und zu bezahlen. Ein Versäumnis dies zu tun, setzt das Gebiet kostspieligen Gerichtsverfahren aus.Es wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2019 die Zone Lüttich 6 als einzige keine Verwaltungsanforderungen erfüllt. Die Situation ist katastrophal und macht eine Untersuchung unerlässlich.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zone eine Reihe von Problemen ausgesetzt ist, sich ihrer bewusst ist, sich aber offenbar nicht mit den notwendigen Mitteln ausstatten will, um aus diesen Problemen, ihren vielen Mängeln und Unregelmäßigkeiten herauszukommen. Von den vorgestellten Elementen und Projekten liegt die Zone mehrere Jahre hinter dem Zeitplan zurück. Eine Reorganisation der gegenwärtigen Struktur ist unabdingbar. Die Rettungseinsätze erfolgen nach dem Zufallsprinzip und werden nicht in Bezug auf Aktion und Reaktionszeit gemessen. 


Investitionen in angemessene Mittel (Personal, IT, Disposition, Management von Feuerwehr und Rettungsdienst, ARI-Schulung und -Zertifizierung usw.) sind notwendig, ja sogar dringend erforderlich, um den operativen Bedürfnissen des Einsatzgebiets gerecht werden zu können. Es wird festgestellt, dass die Feuerwehr und die Rettungsdienste illegal organisiert sind. 


Einige Situationen werden als gefährlich und unregelmäßig beschrieben. Können wir eine solche Organisation im Jahr 2020 noch akzeptieren? 


Das FGÖD bittet Sie, dringend einen Aktionsplan für diesen Bereich zu erstellen, um alle in diesem Untersuchungsbericht festgestellten Probleme zu beheben. Als Personalvertreter und von Amts wegen Mitglieder der Ausschüsse für Prävention und Arbeitsschutz kann das FGÖD derartige Situationen nicht mehr tolerieren und wird seine Verantwortung übernehmen, wenn die Behörden nach diesen illegalen und gefährlichen Situationen für das Personal, aber auch für die Bewohner der Zone 6 in Lüttich, nicht reagieren.


Das FGÖD ist bereit, sich mit Ihnen zu treffen, um diesen Bericht, aber vor allem die Maßnahmen zu erörtern, die die Zone zu ergreifen gedenkt.


In Erwartung einer baldigen Rückmeldung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen


Freie Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst


Für die FGÖD
Eric LABOURDETTE


Sehr geehrter Herr Kommandant,


Hiermit beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, dass ich als Vertreter der FGÖD morgen eine Gebäudebesichtigung der Feuerwehrkasernen Sankt Vith (9h30) und Burg Reuland (11:00) durchführen werde.Ich bitte Sie daher dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang zu den Gebäuden gewährleistet ist.

Mit freundlichen Grüssen,

Eric Labourdette​ 

Wichtige Information

Der Verantwortliche der Gruppe "firefighters" des FGÖD - SLFP, Eric Labourdette wird am

Mittwoch, den 23. September 2020 die Feuerwehrkasernen

Sankt Vith um 09 Uhr 30

und

Burg Reuland um 11 Uhr 00

besichtigen.

Sollten Sie Fragen oder Probleme bezüglich der Ausführung Ihrer Tätigkeit oder Ihres Statuts haben, steht er gerne zu Ihrer Verfügung. 


Hallo,

Die Seite des FÖD-Finanzen "My Pension" und die dazu gehörenden "News letters" existieren jetzt ebenfalls in deutscher Sprache.

Mit freundlichen Grüßen,

Eric Labourdette


Wichtige Information 

 Der Verantwortliche der Gruppe "firefighters" des FGÖD - SLFP, Eric Labourdette wird am Dienstag den 14. Juli 2020 die Feuerwehrkasernen LONTZEN um 09 Uhr 30 und KELMIS um 11 Uhr 00 

besichtigen. Sollten Sie Fragen oder Probleme bezüglich der Ausführung Ihrer Tätigkeit oder Ihreds Statuts haben,steht er gerne zu Ihrer Verfügung.


Basiskonzertierungsausschuss 22. Juni 2020 - 9.00 Uhr

Feuerwehrkaserne Eupen

1. Gründung des Basiskonzertierungsausschusses

2. Genehmigung der inneren Ordnung

3. Zusammensetzung des internen Dienstes für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz

4. Festlegung der Termine für das zweite Halbjahr 2020


Guten Tag Frau Hennes,


Infolge Ihres Mails vom 7. Mai 2020 beehre ich mich Ihnen mitzuteilen, dass für die FGÖD folgende Personen in dem zu gründenden Basiskonzertierungsausschuss tagen werden:


Herr Eric Labourdette
Herr Peter Vandenberk
Herr Jean Brose 


und ich selbst als Koordinatorin der FGÖD in der DG.Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. 


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Zonenrat der Hilfeleistungszone DG hat in seiner Sitzung vom 15/04/2020 entschieden, dass das Kollegium mit der Gründung eines Basiskonzertierungsausschusses beauftragt wird.

Aus diesem Grund wird dieses Thema in der nächsten Sitzung des Kollegiums (20/05/2020) behandelt, wobei das Kollegium die zu entsendenden Mitglieder seitens der Hilfeleistungszone definieren wird.

Zur besseren Vorbereitung unserer Unterlagen würden wir Sie bitten, uns mitzuteilen, welche Mitglieder Ihrerseits in dieses Gremium entsendet werden.

Eine erste Sitzung dieses Ausschusses wird Anfang Juni anvisiert - Terminvorschläge können gerne gemacht werden.

Bereits vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen.

i.A. des Zonenkollegiums

Stephanie Hennes

Zonensekretärin


Sehr geehrte Frau Präsidentin der Zone,


Im Februar 2020 hat die FGÖD um die Entscheidung der Behörde gebeten, einen Vermittlungsausschuss innerhalb der Zone einzurichten. Diese Ausschüsse sind eine gesetzliche Verpflichtung. Es ist jedoch festzustellen, dass die Hilfeleistungszone seit der Schaffung eines neuen Arbeitgebers 2015 ihre gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt.

Die Aufsichtsbehörden haben 2017 weiterhin festgestellt, dass es innerhalb der Zone keine Arbeitsordnung gibt. Es liegt ein Verstoß gegen das Gesetz vom 8. April 1956 und gegen die Artikel 6 und 8 des Gesetzes vom 19. April 2014 zur Arbeitszeit von Angestellten von Hilfeleistungszonen vor.

In Bezug auf die Verwaltung der Zone und auf zwingend erforderliche Dokumente und Vorschriften besitzt die Zone kein(e):

Mehrjahresprogramm über die Gesamtpolitik. Verstoß gegen Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007.

Geschäftsorganisationsschema. Verstoß gegen Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007.

Geschäftsordnung. Verstoß gegen Artikel 177 des königlichen Erlasses vom 19. April 2014 zum Verwaltungs-Status von Angestellten von Hilfeleistungszonen.

Risikoanalyse. Verstoß gegen Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.

Die weiteren von der Aufsichtsbehörde festgestellten Verstöße sind:

Ehrenamtliche Feuerwehr- und Rettungsdienstmitarbeiter übernachten in der Wache, ohne entschädigt zu werden. Verstoß gegen die EU-Richtlinie zur Arbeitszeit.

Gemeindemitarbeiter sind während ihrer Arbeitszeit als ehrenamtliche Feuerwehrmitarbeiter tätig.

Die FGÖD verlangt die Verordnung der Kleidung von Angestellten der Hilfeleistungszone.

Die FGÖD fordert die Bestandsaufnahme der persönlichen und kollektiven Schutzausrüstung der Hilfeleistungszone. (Siehe Punkt 2.1. des ministeriellen Rundschreibens vom 14. August 2015 über die Einsatzkleidung)

Die FGÖD fragt, ob alle Posten der Hilfeleistungszone sanitäre Anlagen besitzen, insbesondere Umkleiden, Waschbecken, Duschen und Toiletten, und ob die Umkleiden, Waschbecken und Duschen in einem oder mehreren, vollständig vom Arbeitsplatz getrennten Räumen untergebracht sind?

Sind Umkleiden, Duschen und Toiletten getrennt für Männer und Frauen vorgesehen?

Sind die Umkleiden mit Schränken ausgestattet, in denen jeder Arbeiter seine Kleidung während der Arbeitszeit einschließen kann?

Hat jeder Arbeiter, der die Umkleide nutzt, einen eigenen Schrank?

Sind die Toiletten für Männer und Frauen komplett voneinander getrennt? (Buch III.- Arbeitsplätze-Absatz 1er.- Grundansprüche an die Arbeitsplätze)

Der Artikel II.7-31 des Gesetzes verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine Geschäftsordnung über die Funktionsweise des Ausschusses zu erstellen. Diese Ordnung muss unbedingt eine gewisse Anzahl an Punkten enthalten. Die FGÖD fordert vom Präventions- und Arbeitsschutzausschuss die Geschäftsordnung.

Wir haben Mai, und die FGÖD hat keinerlei Antwort auf ihre Forderungen erhalten.

Sollte die FGÖD die angeforderten Dokumente nicht postwendend erhalten, wird sie ihren Rechtsbeistand beauftragen, ein Verfahren bei der zuständigen Gerichtsbarkeit einzuleiten.


Mit freundlichen Grüßen,


Sehr geehrte Damen und Herren

Das Kollegium der Hilfeleistungszone hat in seiner Sitzung vom 18/03/2020 vorgeschlagen, den Kader um 2 hauptamtliche Stellen zu erweitern.

  • Es soll sich bei den Stellen um je eine Stelle als hauptamtlicher Sergeant oder Adjudant oder Leutnant handeln (also Berufsfeuerwehrpersonal)
  • Aufgabe soll in erster Linie die Verbindung zwischen den einzelnen Wachen (auf Sektorebene Nord und Eifel) mit den zonalen Direktionen sein

Aufgrund der geltenden Gesetzgebung unterliegt diese Anpassung des Stellenplanes einer vorherigen Konzertierung mit den Gewerkschaften. Aufgrund der aktuellen Krise möchten wir hiermit fragen, ob diese Konzertierung mittels schriftlicher Stellungnahme Ihrerseits erfolgen kann?

Anbei der Bericht, den ich für den Zonenrat vorbereitet habe, und der Informationen zu der geplanten Abänderung enthält.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Maj. Holger Pip

Sehr gehrte Frau Zonenpräsidentin,

Wir nehmen die Mail des Zonenkommandanten vom 09. April 2020 zur Kenntnis. Die Hilfeleistungszone DG beabsichtigt Ihren Stellenplan um 2 hauptamtliche Kräfte zu erweitern. Bei den Stellen um je eine Stelle als hauptamtlicher Sergeant oder Adjutant oder Leutnant handeln.

Ihrer Mail wurde keine detaillierte Stellenbeschreibung beigelegt. Wir lenken Ihre Aufmerksamkeit auf den Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen und den Ministeriellen Erlass vom 08. Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen.

Letztgenannter Erlass legt die Aufgabenbereiche und Stellung innerhalb der Organisation fest. Wir bitten Sie uns die von Ihnen gewählte Funktion nachzureichen.

Die von Ihnen genannten Aufgabenbereiche für eine effiziente Koordination auf Sektorebene, Kommunikation, Tätigkeiten im Brandschutz und Dispatcher sind in Personalunion nicht zu bewältigen!!!

Die FGÖD weist Sie daraufhin, den Gewerkschaften alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Stellungnahme in voller Kenntnis der Sachlage abgeben können. Eine begründete Stellungnahme kann nur auf Basis der übermittelten oder zu konsultierenden Dokumente abgeben werden.

In Abwesenheit aller notwenigen Unterlagen gibt die FGÖD eine negativ begründete Stellungnahme ab und fordert die Einhaltung der Rechtsvorschriften.

Wie der Zonenkommandant bereits in seinem Schreiben vom 09. April 2020 an den Zonenrat berichtet:

  • Es wurde immer noch kein formeller "Abdeckungsgrad" nach der Risikoanalyse bestimmt.
  • Aus der gleichen Risikoanalyse hervorgeht, dass die Hilfeleistungszone ein operationelles Problem in der Tagesverfügbarkeit aufweist.
  • Ebenfalls Personalmangel im Bereich Brandschutz ebenfalls besteht.
  • Kein zonales Dispatch besteht.

Erneut stellt die FGÖD fest, dass sich die Zone offenbar nicht mit den notwendigen Mitteln ausstatten will, um aus diesen Problemen, ihren vielen Mängeln und Unregelmäßigkeiten herauszukommen und liegt mehrere Jahre hinter dem Zeitplan der Feuerwehrreform zurück. Wir verweisen auf die beiden vorherigen Inspektionsberichte aus den Jahren 2017 und Oktober 2019 der Feuerwehrinspektion. Eine tiefergreifende Reorganisation der gegenwärtigen Struktur ist unabdingbar und diese Anpassung des Stellenplans erfolgt nach dem Zufallsprinzip und werden nicht in Bezug auf die reellen Bedürfnisse gemessen.

Weitere zusätzliche Investitionen in angemessene Mittel (Personal, IT, Dispatch, Verwaltung von Feuerwehr und Rettungsdienst, Atemschutzschulung und -zertifizierung usw.) sind dringend erforderlich, um den operativen Bedürfnissen der Zone und den legalen Auflagen gerecht werden zu können.

Die FGÖD ist bereit, sich mit Ihnen im entsprechenden Verhandlungssauschuss zu treffen, um diese Anpassung des Stellenplans und weiteren Reorganisation der Zone zu erörtern.

In Erwartung einer baldigen Rückmeldung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen


Die FGÖD (Freie Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes) ist eine Organisation, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht. Infolgedessen beschäftigen sich unsere Vertreter immer so individuell wie möglich mit Ihren Bedürfnissen.

Mit der Wahl für die FGÖD entscheiden Sie sich für Vertrauen. Kompetente Personen haben ein offenes Ohr für Sie, und Sie erhalten korrekte Informationen. Die Vertreter des Hilfeleistungszonen-Ausschusses der FGÖD sind ausschließlich Personalmitglieder der Hilfeleistungszonen bzw. der Berufsfeuerwehr SIAMU der Region Brüssel-Hauptstadt, im unteren, mittleren und im oberen Management, freiwillige Mitarbeiter oder Fachkräfte, Verwaltungs- oder technische Angestellte oder auch Rettungssanitäter, die nicht der Feuerwehr angehören.

Die Mitgliedervertreter einer Hilfeleistungszone vertreten die angestellten Mitglieder einer Hilfeleistungszone!

Wir sind in allen Hilfeleistungszonen aktiv und vertreten hier die Interessen aller Personalkategorien, sowohl von Statuts-, als auch von Vertragspersonal, von Fachkräften oder freiwilligen Mitarbeitern, von Verwaltungs- oder technischen Angestellten sowie von Rettungssanitätern, die nicht der Feuerwehr angehören.

Wenn man sich der FGÖD anschließt, erhält man darüber hinaus regelmäßig per E-Mail in Form von Newslettern Informationen über verschiedene Beratungen oder Verhandlungen in Ihrer Zone und anderer Befugnisebenen sowie Kopien von Tagesordnungen verschiedener Ausschüsse und von Schreiben, die wir an Ihre Behörden schicken, usw..

Für die FGÖD zählt Ihre Meinung.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf: firefighter@slfp-g2.eu

Labourdette Eric

SLFP-AFRC

Boulevard Baudouin 20-21

1000 Brüssel



Brüssel, den 25 Februar 2019

Frau Claudia NIESSEN

Bürgermeisterin der Stadt Eupe

Am Stadthaus 1

4700 EUPEN

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Die FGÖD hat mit großem Erstaunen von einem Schreiben erfahren, das an die einsatzbereiten Mitglieder der Hilfeleistungszone DG gerichtet ist. Sie kündigen an, dass ein Gewerkschaftsvertreter aus Brüssel ein Schreiben in den sozialen Netzwerken veröffentlicht hat und dass dieses Schreiben noch nicht in der Zone angekommen ist.

Nicht ein Vertreter aus Brüssel, sondern die FGÖD hat Ihnen tatsächlich Anfang Februar per Einschreiben nicht ein, sondern zwei Schreiben gesendet. Wir erfahren, dass der Zonenvorstand damit einverstanden ist, mit der FGÖD ins Gespräch zu kommen und dass Sie erfreut sind, sich mit der FGÖD für einen konstruktiven Dialog an einen Tisch zu setzen. Wir freuen uns darüber und stehen Ihnen für ein konstruktives Treffen zum Wohle der Angestellten der Zone weiterhin zur Verfügung.

Weiterhin erklären Sie, dass Sie unsere Anforderungen erfüllen werden. Wir erwarten also die Entscheidung des Kollegiums, die verschiedenen, obligatorischen Ausschüsse in allen öffentlichen Diensten des Landes und die verschiedenen Unterlagen, die im Schreiben vom 7. Februar 2020 genannt wurden, zusammenzustellen, und zwar:

1. Mehrjähriges allgemeines Richtlinienprogramm (Verstoß gegen Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007)

2. Betriebsorganisationsplan (Verstoß gegen Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007)

3. Arbeitsordnung (Verstoß gegen das Gesetz vom 08. April 1965 zur Einführung einer Arbeitsordnung und Verstoß gegen die Artikel 6 und 8 des Gesetzes vom 19. April 2014)

4. Interne Vorschriften (Verstoß gegen Artikel 177 des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über den Verwaltungsstatus des Betriebspersonals in den Hilfszonen)

5. Risikoanalyse (Verstoß gegen Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, gegen den Königlichen Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des Inhalts und der Mindestbedingungen für die Risikoanalyse und gegen Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 30. August 2013)

6. Investitionsplan (Die Zone hat keine finanzielle Vision ihrer betrieblichen Bedürfnisse)

7. Quartalsbericht (Verstoß gegen Artikel 110 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit)

8. Tätigkeitsbericht des Gebiets (Verstoß gegen Artikel 23/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007)

9. Beschaffungsprogramm (Das Fehlen eines Beschaffungsprogramms führt zum Kauf von Gebrauchtfahrzeugen, zur Reduzierung bestimmter Optionen oder Ausrüstungen in Fahrzeugen und Krankenwagen)

10. Aktualisierter Personalplan. (Bestehende Pläne basieren auf veralteten oder fehlerhaften Informationen. Obwohl die Zone insgesamt 280 tatsächliche Feuerwehrleute zählte, basierten die Pläne und Schätzungen auf dem grundlegenden und vollständigen Fachpersonal der verschiedenen Stellen in der Notfallzone, aber das Personal war zum größten Teil unvollständig. Das Personaldefizit würde zwischen 20 und 25% betragen).

11. Verwaltungsstatus (Das Gebiet hat keinen Status für Verwaltungsangestellte in der Hilfszone)

Die FGÖD informiert Sie auch darüber, dass die Zugehörigkeit zu einem Netzwerk der Hilfeleistungszonen Walloniens in Form einer Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (ASBL) die Behörde nicht von der Verpflichtung entbindet, die Gesetze und königlichen Erlasse in Bezug auf das Gesetz von 2007 bzw. von 1974 einzuhalten.

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe ,

mit freundlichen Grüßen,

Für die FGÖD:

Eric LABOURDETTE

FGÖD

Comité ZDS


Brüssel, den 07 Februar 2019

Frau Claudia NIESSEN

Bürgermeisterin der Stadt Eupen

Am Stadthaus 1

4700 EUPEN

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

Bei der Lektüre des Berichts über die Feuerwehrinspektion - Rettungszonen - vom Oktober 2019 möchte das FGÖD auf die schweren Verstöße gegen die Verpflichtungen der Zone Lüttich 6 hinweisen.

Laut diesem Bericht leidet das Gebiet unter einer Reihe von Problemen, die schon vor mehr als 10 Jahren festgestellt wurden, die das Gebiet aber offenbar nicht angehen will.

Um die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können, sollte nach Ansicht der Arbeitsaufsichtsbehörde die gesamte Struktur des Gebietes neu organisiert werden.

Das kann festgestellt werden:

  • Die Aufstellung der Rettungsdienste ist willkürlich, und die Wachen von Feuerwehr und Rettungsdiensten sind unzusammenhängend und ungleichmäßig organisiert;
  • Die Zone bezahlt nach ihren Bedürfnissen, sie bezahlt die Wachen nicht und gibt ihrem Personal bis zu 6 verschiedene Funktionen mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten;
  • Die für die Verwaltung und Entwicklung des Gebietes notwendigen Dokumente und Vorschriften werden nicht umgesetzt oder weisen gravierende Mängel auf. Diejenigen, die von anderen Rettungszonen abgeleitet worden sind, werden nicht ins Deutsche übersetzt.
  • Die Zone hat immer noch keine kollektive Identität, kein zonales Logo, kein Dokument auf dem Briefkopf, keine spezifische Fahrzeugmarkierung und keine zonale Kleidung (Polohemden). Das Personal trägt weiterhin Polohemden und Uniformen mit dem Bildnis seiner Posten, und die Fahrzeuge sind weiterhin mit den Namen der Gemeinden gekennzeichnet. Dieser Fall ist in unserem Land einmalig!

➢ Es wird festgestellt, dass sich die Hilfszone nur auf ihre operative Organisation konzentriert hat, wobei die Konflikte immer noch stark ausgeprägt sind und das Personal gegen die durch die Reform auferlegten Änderungen ist.

  1. Wohlbefinden am Arbeitsplatz

  • Berufliche Offiziere haben bis zu sechs verschiedene Verantwortungspositionen! Diese Situation ist unhaltbar, da sie eine echte Arbeitsüberlastung für diese Beamten darstellt, die in ihren zahlreichen zonalen Verantwortlichkeiten bereits überfordert zu sein scheinen. Angesichts der übermäßigen Arbeitsbelastung der Offiziere sollte ihre Tätigkeit entweder eingeschränkt oder zusätzliches Personal eingestellt werden.
  • Das Personal für die Pumpe ist nicht immer in ordentlicher Formation und daher nicht gültig zusammengesetzt. Eine gefährliche Situation.
  • Mangelnde Ausbildung, Zertifizierung, keine Organisation im Bereich Feuer/Rettungsdienst.

  1. Vergütung des Personals

  • Das Gebiet bezahlt sein Personal auf der Grundlage Einsatzstunden und nicht auf der Grundlage von Arbeitsstunden. Das bedeutet, dass die Wachen nicht bezahlt werden!
  • Das Fehlen von Computereinrichtungen macht es unmöglich, die Verfügbarkeit von Mitarbeitern und deren Arbeitszeit festzustellen.
  • Das Gebiet praktiziert eine doppelte Lohnzahlung; das Personal wird während seiner Dienstzeit wie ein Gemeindearbeiter und während Einsätzen wie ein freiwilliger Feuerwehrmann bezahlt➢ Die Halbtagsbeschäftigung als Krankenwagenfahrer oder Berufsfeuerwehrmann ist illegal!

  1. Fehlende Dokumente

Der Zone fehlen die folgenden Dokumente:

  1. Mehrjähriges allgemeines Richtlinienprogramm (Verstoß gegen Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007)
  2. Betriebsorganisationsplan (Verstoß gegen Artikel 22/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007)
  3. Arbeitsordnung (Verstoß gegen das Gesetz vom 08. April 1965 zur Einführung einer Arbeitsordnung und Verstoß gegen die Artikel 6 und 8 des Gesetzes vom 19. April 2014)
  4. Interne Vorschriften (Verstoß gegen Artikel 177 des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über den Verwaltungsstatus des Betriebspersonals in den Hilfszonen)
  5. Risikoanalyse (Verstoß gegen Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, gegen den Königlichen Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des Inhalts und der Mindestbedingungen für die Risikoanalyse und gegen Artikel 3 des Königlichen Erlasses vom 30. August 2013)
  6. Investitionsplan (Die Zone hat keine finanzielle Vision ihrer betrieblichen Bedürfnisse)
  7. Quartalsbericht (Verstoß gegen Artikel 110 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit)
  8. Tätigkeitsbericht des Gebiets (Verstoß gegen Artikel 23/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007)
  9. Beschaffungsprogramm (Das Fehlen eines Beschaffungsprogramms führt zum Kauf von Gebrauchtfahrzeugen, zur Reduzierung bestimmter Optionen oder Ausrüstungen in Fahrzeugen und Krankenwagen)
  10. Aktualisierter Personalplan. (Bestehende Pläne basieren auf veralteten oder fehlerhaften Informationen. Obwohl die Zone insgesamt 280 tatsächliche Feuerwehrleute zählte, basierten die Pläne und Schätzungen auf dem grundlegenden und vollständigen Fachpersonal der verschiedenen Stellen in der Notfallzone, aber das Personal war zum größten Teil unvollständig. Das Personaldefizit würde zwischen 20 und 25% betragen).
  11. Verwaltungsstatus (Das Gebiet hat keinen Status für Verwaltungsangestellte in der Hilfszone)

Es gibt keine Website für die Zone. Die Rettungszone Lüttich 6 ist die Zone mit den niedrigsten Kosten pro Einwohner in Belgien.

Das Gebiet verfügt über kein System zur Messung der Arbeitszeit seiner ehrenamtlichen Mitarbeiter.

Die Untersuchung stellte Unregelmäßigkeiten bei der Höhe der Vergütung fest.

Zur Erinnerung: Wachpersonal muss zum gesetzlichen Satz bezahlt werden, und die geleisteten Stunden müssen ebenfalls als Arbeitszeit und nicht nur als Einsatzstunden angerechnet werden. Es wurde gefordert, diese Situation schnell zu regularisieren. Das Gebiet ist zahlreichen und kostspieligen Personalbeschwerden ausgesetzt.

Diese Art der Organisation und die exzessive Wirtschaftspolitik führen zu irregulären und illegalen Praktiken wie:

I. Die fehlende Vergütung für die Wachen,

II. Fehlende Ausbildung und Zertifizierung,

III. Die Organisation von Wachen und Rettungsdiensteinsätzen (Vgl. Punkt Rettungsdienste)

IV. Feuerwehreinsätze entsprechen nicht den Anforderungen typischer Rettungseinsätze und der Organisation der schnellsten adäquaten Hilfe.

Es ist unbedingt erforderlich, dass das Gebiet mit angemessenen Mitteln ausgestattet wird, um sein Personal gemäß den einschlägigen Bestimmungen zu betreiben und zu bezahlen. Ein Versäumnis dies zu tun, setzt das Gebiet kostspieligen Gerichtsverfahren aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2019 die Zone Lüttich 6 als einzige keine Verwaltungsanforderungen erfüllt. Die Situation ist katastrophal und macht eine Untersuchung unerlässlich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Zone eine Reihe von Problemen ausgesetzt ist, sich ihrer bewusst ist, sich aber offenbar nicht mit den notwendigen Mitteln ausstatten will, um aus diesen Problemen, ihren vielen Mängeln und Unregelmäßigkeiten herauszukommen. Von den vorgestellten Elementen und Projekten liegt die Zone mehrere Jahre hinter dem Zeitplan zurück. Eine Reorganisation der gegenwärtigen Struktur ist unabdingbar.

Die Rettungseinsätze erfolgen nach dem Zufallsprinzip und werden nicht in Bezug auf Aktion und Reaktionszeit gemessen.

Investitionen in angemessene Mittel (Personal, IT, Disposition, Management von Feuerwehr und Rettungsdienst, ARI-Schulung und -Zertifizierung usw.) sind notwendig, ja sogar dringend erforderlich, um den operativen Bedürfnissen des Einsatzgebiets gerecht werden zu können. Es wird festgestellt, dass die Feuerwehr und die Rettungsdienste illegal organisiert sind.

Einige Situationen werden als gefährlich und unregelmäßig beschrieben. Können wir eine solche Organisation im Jahr 2020 noch akzeptieren?

Das FGÖD bittet Sie, dringend einen Aktionsplan für diesen Bereich zu erstellen, um alle in diesem Untersuchungsbericht festgestellten Probleme zu beheben. Als Personalvertreter und von Amts wegen Mitglieder der Ausschüsse für Prävention und Arbeitsschutz kann das SLFP derartige Situationen nicht mehr tolerieren und wird seine Verantwortung übernehmen, wenn die Behörden nach diesen illegalen und gefährlichen Situationen für das Personal, aber auch für die Bewohner der Zone 6 in Lüttich, nicht reagieren.

Das FGÖD ist bereit, sich mit Ihnen zu treffen, um diesen Bericht, aber vor allem die Maßnahmen zu erörtern, die die Zone zu ergreifen gedenkt.

In Erwartung einer baldigen Rückmeldung verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Freie Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst

Für die FGÖD

Eric LABOURDETTE



Frau Claudia NIESSEN

Bürgermeisterin der Stadt Eupen

Am Stadthaus 1

4700 EUPEN

Brüssel, den 05. Februar 2019

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

Hiermit bitte ich Sie, in Ihrer Eigenschaft als Präsidentin der Hilfeleistungszone DG uns die Auszüge der Entscheidungen des Kollegiums der Zone bezüglich der Einsetzung folgender Ausschüsse zukommen zu lassen:

- Konzertierungsausschuss;

- Konzertierungsausschuss bezüglich des Wohlbefindens am Arbeitsplatz;

- Verhandlungsausschuss.

Die FGÖD bittet Sie ebenfalls um Übermittlung der folgenden Unterlagen:

- Gemäß Artikel 32 des K.E. vom 28. September 1984, die interner Regelung eines jeden Ausschusses;

- Gemäß Artikel 22/1 und 23/1 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 das Betriebsorganisationsdiagramm sowie den Aktivitätsbericht der Zone, welches eine Synthese der Dienstaktivitäten des vergangenen Jahres oder aber mindestens die Statistik der Interventionen und Informationen bezüglich der Organisation der Zone umfasst.

- Gemäß Artikel II.7-10 der Verordnung welche vorsieht, dass der zuständige Gefahrenverhüter mit den zuständigen Mitgliedern der Hierarchie, regelmäßig oder zumindest einmal pro Jahr eine eingehende Überprüfung aller Arbeitsplätze vornimmt, die letzten Berichte dieser Arbeitsplatzüberprüfungen.

Darf ich Sie bitten diese den gewerkschaftlichen Organisationen zustehenden Unterlagen per Post an die FGÖD, Bergstrasse, 28 - 4700 EUPEN sowie per Email an:firefighter@vsoa-g2.eu zu senden.

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe ,

mit freundlichen Grüßen,

Für die FGÖD:

Eric LABOURDETTE

FGÖD

Comité ZDS